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Zeitarbeitskonten - darf der BR in diese Einsicht nehmen?

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HenryH
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, hat der Betriebsrat das Recht, sich die Zeitarbeitskonten der Mitarbeiter aushändigen zu lassen oder darf er nur Einsicht nehmen (z.B. im Personalbüro)?

Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

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merlin

23.02.2006 um 11:45 Uhr

Gibt es denn eine Betriebsvereinbarung, auf die sich der BR stützt?

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HenryH

23.02.2006 um 11:53 Uhr

Ist das die Voraussetzung? Also: muss in der Betr.-Vereinbarung stehen, dass wir ein Recht auf Herausgabe haben? Wir haben eine Zeiterfassung im Haus. Nur die IT ist seit Januar erst mit dabei und wir haben noch keine neue Betriebsvereinbarung. Hintergrund: wir sind eine Holding, haben seit 1 Jahr eine weitere neue Firma gegründet und die Zeiterfassung ist von einer "alten Firma" übernommen worden. Erst jetzt, nach Beteiligung der IT, ist eine neue Betriebsvereinbarung in Vorbereitung. ??????

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Petrus

23.02.2006 um 12:28 Uhr

Ich denke mal, ohne BV habt ihr erstmal kein Recht auf Aushändigung, ABER beim Thema Zeiterfassung habt ihr ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Im Klartext heißt das, wenn ihr eine Betriebsvereinbarung haben wollt, MUSS der ArbGeb eine mit euch abschließen. Über den Inhalt müßt ihr verhandeln. (Was spricht aus ArbGeb-Sicht dagegen, euch die Listen auszuhändigen? Zur Geheimhaltung seid ihr als BR ja ohnehin verpflichtet.)Werdet ihr euch nicht einig, heißt das Zauberwort "Einigungsstelle". Und die ist für den ArbGeb kein billiges Unterfangen, so daß er sich genau überlegen sollte, ob er die BV an einer Einigung über die Form der Einsichtnahme scheitern lassen will.

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