Erstellt am 23.02.2006 um 10:45 Uhr von merlin
Gibt es denn eine Betriebsvereinbarung, auf die sich der BR stützt?
Erstellt am 23.02.2006 um 10:53 Uhr von HenryH
Ist das die Voraussetzung? Also: muss in der Betr.-Vereinbarung stehen, dass wir ein Recht auf Herausgabe haben?
Wir haben eine Zeiterfassung im Haus. Nur die IT ist seit Januar erst mit dabei und wir haben noch keine neue Betriebsvereinbarung.
Hintergrund: wir sind eine Holding, haben seit 1 Jahr eine weitere neue Firma gegründet und die Zeiterfassung ist von einer "alten Firma" übernommen worden. Erst jetzt, nach Beteiligung der IT, ist eine neue Betriebsvereinbarung in Vorbereitung.
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Erstellt am 23.02.2006 um 11:28 Uhr von Petrus
Ich denke mal, ohne BV habt ihr erstmal kein Recht auf Aushändigung, ABER beim Thema Zeiterfassung habt ihr ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.
Im Klartext heißt das, wenn ihr eine Betriebsvereinbarung haben wollt, MUSS der ArbGeb eine mit euch abschließen. Über den Inhalt müßt ihr verhandeln. (Was spricht aus ArbGeb-Sicht dagegen, euch die Listen auszuhändigen? Zur Geheimhaltung seid ihr als BR ja ohnehin verpflichtet.)Werdet ihr euch nicht einig, heißt das Zauberwort "Einigungsstelle".
Und die ist für den ArbGeb kein billiges Unterfangen, so daß er sich genau überlegen sollte, ob er die BV an einer Einigung über die Form der Einsichtnahme scheitern lassen will.