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Wie oft darf eine Rufbereitschaft angeordnet werden?

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oli1970
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute. In unserem Betrieb(43 Ma) müssen die Handwerker von 15:45 Uhr-7:00 und am Wochenende und das alle 2 Wochen Rufbereitschaft machen.Gibt es irgentwo einen Gesetzestext der aussagt wie oft Rufbereitschaft gemacht werden muss.(Immer,Alle 2 Wochen,alle 3 Wochen)?Dieser 2 Wochenrythmus belastet sehr die Freizeit und das Familienleben.

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Community-Antworten (2)

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Lotte

17.03.2007 um 23:46 Uhr

Oli1970, auch bei der Einteilung zur Rufbereitschaft hat der BR ein MBR nach §87 BetrVG. Ansonsten sehe ich hier wenig Chancen, da Rufbereitschaft nicht zur AZ im Sinne des ArbZG zählt, anders als der Bereitschaftsdienst.

Hier ein Urteil, dass die MBR nochmal hervorhebt http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615530461/1760.html

GA
G. Auleiter

18.03.2007 um 00:49 Uhr

Bitte beachten Sie das absolute Verbot arbeitnehmerbezogener Anfragen!

Die Beantwortung solcher Anfragen ist ebenso untersagt.

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