Erstellt am 11.06.2008 um 13:16 Uhr von uhu
@HF
erstmal kann der AG garnichts anordenen, denn es unterliegt der MB des BR gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG;
eure Frage : wenn der AG VORÜBERGEHEND tägl. 10 Std. anordnen möchte, muß er ja auch mitteilen von wann bis wann er sich das vorstellt; z. B. im Juli jeden Dienstag und Mittwoch, dann nehmt ihr Juli bis Dez. und rechnet aus, wie der Schnitt liegt; liegt er über 8 Std./Tag, dann sollten kürzere Arbeitszeiten an anderen Tagen den Ausgleich bringen;
Erstellt am 11.06.2008 um 14:36 Uhr von HF
Ja uhu,
das ist schon klar das wir da MBR haben.
es geht uns aber darum, wie oft er das machen kann, da sind wir uns nicht einig.
er kann ja z.B. eine Woche lange das beantragen. wie siehts dann aber mit der nächsten Woche aus usw., darüber können wir uns nicht einigen.
Ein paar sind der Meinung, ich übrigens auch, wenn es soweiter geht, dann muss halt ein neuer eingestellt werden. Andere sagen, ist ja nur vorübergehend, die paar Wochen, dann ist Urlaubszeit und die Auftragslage nicht mehr so schlimm.
Irgendwo muss ja eine Grenze sein, dass die 10 Stunden nicht mehr "angeordnet" werden können.
Erstellt am 11.06.2008 um 15:29 Uhr von Petrus
@HF: Im Zweifelsfall legt ihr das fest, indem ihr keine weiteren Ü-Std. mehr genehmigt.
Erstellt am 12.06.2008 um 08:43 Uhr von uhu
@HF
der AG kann doch nur anordnen, wenn ihr seinen Anträgen vorher zustimmt; ihr habt doch alles in der Hand; lehnt die AG-Anträge auf Mehrarbeit (x Tage/Wochen) ab und schreibt, dass ihr hier dauerhaften Beschäftigungsbedarf sehr und dafür eine Neueinstellung (ggf. auch erstmal befristet) vorschlagt; wenn der AG dass nicht macht, dann hat er Pech; ohne euch können keine Ü-Std. gemacht werden; nichts anderes ist die Verlängerung der regulären Arbeitszeit; wir haben das konsequent durchgezogen und den AG sogar abgemahnt, als er "freiwillige" Ü-Std. von übereifrigen Beschäftigten ANGENOMMEN hat; letztendlich wurden dann doch zumindest befristete AN eingestellt;