Wie oft darf ein AG anordnen, 10 Stunden zu arbeiten!
Wir sind uns jetzt nicht ganz sicher, wie es genau gemeint ist.

"§ 3 ArbZG:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden"

Kann der AG nun jeden Tag, jede Woche oder wie oft im Monat sowas anordnen??
Heisst das nun, wenn er es angeordnet hat, darf in diesen 6 Monaten es nicht noch mal angeordnet werden??
Wir sind im Moment ratlos :((