Hallo
eigentlich per Definition klar aus meiner Sicht. Unterschied Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst ist bekannt.

Folgender Fall. Im Unternehmen gibt es eine Rufbereitschaft. Nun ist nächste Woche ein Inhouse Event außerhalb der regulären Arbeitszeit geplant. Es wird vom Mitarbeiter, der RB hat, erwartet, sich im Unternehmen aufzuhalten für den Fall, dass er unterstützen muss.
Per Definition für mich klar Bereitschaftsdienst. Man hält sich im Unternehmen auf, für den Fall, dass Arbeit anfällt.
Nur... es gibt hier bisher keinen Bereitschaftsdienst nur Rufbereitschaft (ohne BV)

Leider wie immer total kurzfristig. Mitarbeiter fragt nun, muss ich wirklich per Anordnung vorab einen Rufbereitschaftseinsatz "planen"? Dafür ist die RB doch gar nicht da.

Überstunden kann der AG zwar noch anordnen, die wären aber mitbestimmungspflichtig und nächste BR Sitzung ist erst nach Event.

Was kann man also dem Mitarbeiter raten? Letztendlich könnte es arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Wie eingangs geschrieben, ist die Definition der Dienste klar und es ist eben keine Rufbereitschaft.... nur ist das wirklich so?

Ich weiß, ein sehr spezieller Fall, hat jemand eine Idee dazu?