Mitbestimmung bei geplanter Arbeit innerhalb einer Rufbereitschaft
Hallo Kollegen, ich bin noch recht neu in der BR Tätigkeit und brauche deshalb mal einen Rat. In unserem Unternehmen gibt es eine Betfiebsvereinbahrung zum Rufbereitschaftsdienst. Hauptzweck ist es die IT Infrastruktur am laufen zu halten und wenn nötig außerhalb der Gleitzeit kurzfristig korrigierend tätig zu werden, falls etwas ausfällt. Dafür ist ein Betrag X für 7 Tage vereinbart und die Mitarbeiter der IT wechseln sich wöchentlich ab.
Wie steht es jetzt mit der Mitbestimmung des BR zu geplanten Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit? Meiner Ansicht nach sind solche Arbeiten weiterhin Mitbestimmungspflichtig da sie mit derRufbereitschaft nicht wirklich etwas zu tun haben, auch wenn die Person die aktuell Rufbereitschaft hat diese Arbeit an einem Samstag ausüben soll.
Die Gleitzeit bei uns im Unternehmen ist von Mo-Fr zwischen 6 und 21 Uhr
Community-Antworten (3)
08.07.2014 um 10:21 Uhr
Aber in der Ruf-BV ist doch geregelt, dass es im Notfall zur Arbeit kommen kann.
Was soll dann da noch weiter mitbestimmt werden? Da ist es ja u.U. kaum möglich, den BR erst noch zu einer Sitzung zusammen zu rufen. Die Grundbedingungen der Arbeit innerhalb der Rufbereitschaft sollten natürlich in der BV niedergelegt sein.
08.07.2014 um 10:44 Uhr
Hallo Geronimo, die Grundbedingung sind in der Tat in der BV geregelt. Die anstehende Arbeit bezieht sich aber eben nicht auf einen Notfall sondern auf einen Test der an einem Produktiven Server stattfinden soll und deshalb nicht in der normalen Arbeitszeit stattfinden kann.
08.07.2014 um 11:06 Uhr
Das Wesen einer Rufbereitschaft besteht darin, dass der AN sich zur Verfügung halten muss, aber in der Regel kein Einsatz erfolgt.
Hier steht von vornherein fest, dass Arbeit zu leisten ist, also ist das separat mitzubestimmen.
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