Hallo Kollegen, ich bin noch recht neu in der BR Tätigkeit und brauche deshalb mal einen Rat. In unserem Unternehmen gibt es eine Betfiebsvereinbahrung zum Rufbereitschaftsdienst. Hauptzweck ist es die IT Infrastruktur am laufen zu halten und wenn nötig außerhalb der Gleitzeit kurzfristig korrigierend tätig zu werden, falls etwas ausfällt. Dafür ist ein Betrag X für 7 Tage vereinbart und die Mitarbeiter der IT wechseln sich wöchentlich ab.

Wie steht es jetzt mit der Mitbestimmung des BR zu geplanten Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit? Meiner Ansicht nach sind solche Arbeiten weiterhin Mitbestimmungspflichtig da sie mit derRufbereitschaft nicht wirklich etwas zu tun haben, auch wenn die Person die aktuell Rufbereitschaft hat diese Arbeit an einem Samstag ausüben soll.

Die Gleitzeit bei uns im Unternehmen ist von Mo-Fr zwischen 6 und 21 Uhr