Wie steht es jetzt mit der Mitbestimmung des BR zu geplanten Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit? Meiner Ansicht nach sind solche Arbeiten weiterhin Mitbestimmungspflichtig da sie mit derRufbereitschaft nicht wirklich etwas zu tun haben, auch wenn die Person die aktuell Rufbereitschaft hat diese Arbeit an einem Samstag ausüben soll.
Die Gleitzeit bei uns im Unternehmen ist von Mo-Fr zwischen 6 und 21 Uhr
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