Hallo zusammen.

Auf Grund eines Einsatzes in der Rufbereitschaft hat ein Kollege seine Tarifvertragliche Wochenarbeitszeit nicht erreicht, da er die Ruhezeit von 11 Stunden einhalten mußte.
Muß er die Fehlzeit auf die eigene Kappe nehmen oder gibt es hierzu schon Gerichtsurteile
die den AG verpflichten die Fehlzeiten zu begleichen da der MA durch die Einhaltung der Ruhezeit nicht seiner täglichen Tätigkeit nachkommen konnte.
Der AG äusserte sich hierzu wie folgt..................wir bezahlen die Fehlzeit nicht weil es hierfür ein Zeitkonto gibt, zudem hätte der Ma die Zeit nacharbeiten können.
Eine BV gibt es zu diesem Thema leider nicht