Erstellt am 23.12.2015 um 15:53 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 23.12.2015 um 17:02 Uhr von gironimo
Ihr seit doch in der Mitbestimmung. Da kann man es doch ohnehin nicht durchgehen lassen, dass der AG einfach was umsetzt. Also fordert den AG auf, Eure Rechte zu beachten und die Maßnahme rückgänig zu machen. Bietet ihm dann Verhandlungen darüber an, wie die Ausbildung verbessert werden kann.
Maßgeblich §§ 96-98 BetrVG
Erstellt am 23.12.2015 um 18:14 Uhr von Hoppel
@ Juleszzz
In welchem Turnus findet denn dieser Wohnbereichswechsel statt?
Grundsätzlich halte ich jedoch wenig bis überhaupt nichts davon, wenn PflegeschülerInnen (um die handelt es sich wohl oder nicht?) während der gesamten Ausbildung in nur einem Wohnbereich tätig sein sollen. Die einzelnen Bereiche werden sich vermutlich nicht nur hinsichtlich der Bewohner sondern auch bzgl. der Pflege-/Hilfebedürftigkeit unterscheiden.
Das spiegelt sich dann auch in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers wieder, so es um diesen Ausbildungsberuf gehen sollte.
In der Krankenpflegeausbildung gehört es ebenfalls zum Standard, dass die SchülerInnen nicht nur in einem Bereich, z.B. der Chirurgie oder Inneren eingesetzt werden.
Erstellt am 24.12.2015 um 08:03 Uhr von Dezibel
Ich kann Hoppels Worte nur unterstreichen. Was soll es denn bringen, wenn man ausschließlich in einem Bereich ausgebildet wird und von allem anderen keine Ahnung hat?
Selbstverständlich muss rotiert werden, da hat man sich schon etwas dabei gedacht und diverse private Empfindlichkeiten haben bitte zurückzustehen.
Überdenkt euren Standpunkt!
Erstellt am 24.12.2015 um 08:31 Uhr von Juleszzz
Miteinander Reden ist so eine Sache bei unserem AG...
Die Wohnbereiche unterscheiden sich nur in der Anzahl der Bewohner. Krankheitsbilder und Pflegestufen sind so ziemlich gleich verteilt. Und spezifische Sachen sowie andere Abläufe werden in den Außeneinsätzen gelernt.
Danke für die Antworten!
Erstellt am 24.12.2015 um 09:42 Uhr von gironimo
>Miteinander Reden ist so eine Sache bei unserem AG...<
das ist leider häufig so. Um so wichtiger ist, dass Ihr Euch durchsetzt. Und da Ihr hier in der Mitbestimmung seit, habt Ihr doch alle "Folterinstrumente" in der Hand. Ihr könnt also einen "Unterlassungsanspruch" geltend machen und wenn das nicht hilft, bis zum Zwangsgeld gehen; oder bei Streitigkeiten in der Sache die Einigungsstelle anrufen.
Also nur Mut. Natürlich - ein gutes Konzept zur Ausbildung solltet Ihr auch haben.
Schöne Feiertage!