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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR gegen Schüler Rotation

J
Juleszzz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei mir im Betrieb (ein Pflegeheim) wechseln die Azubis die Wohnbereiche. Diese Regelung gilt erst seit ungefähr Juli 2015. Vorher sollten die Schüler und waren auch nur auf einem Wohnbereich eingesetzt. Der BR war gegen die Rotation, doch es wurde trotzdem so durchgesetzt. Jetzt im Dezember ist klar, dass alle sehr unglücklich über diese Rotation der Schüler sind! Kann der BR da noch was machen oder gibt es da keine Möglichkeit mehr? Vielen Dank im Voraus!:-)

1.60306

Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

23.12.2015 um 16:53 Uhr

Miteinander reden?

G
gironimo

23.12.2015 um 18:02 Uhr

Ihr seit doch in der Mitbestimmung. Da kann man es doch ohnehin nicht durchgehen lassen, dass der AG einfach was umsetzt. Also fordert den AG auf, Eure Rechte zu beachten und die Maßnahme rückgänig zu machen. Bietet ihm dann Verhandlungen darüber an, wie die Ausbildung verbessert werden kann.

Maßgeblich §§ 96-98 BetrVG

H
Hoppel

23.12.2015 um 19:14 Uhr

@ Juleszzz

In welchem Turnus findet denn dieser Wohnbereichswechsel statt?

Grundsätzlich halte ich jedoch wenig bis überhaupt nichts davon, wenn PflegeschülerInnen (um die handelt es sich wohl oder nicht?) während der gesamten Ausbildung in nur einem Wohnbereich tätig sein sollen. Die einzelnen Bereiche werden sich vermutlich nicht nur hinsichtlich der Bewohner sondern auch bzgl. der Pflege-/Hilfebedürftigkeit unterscheiden.

Das spiegelt sich dann auch in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers wieder, so es um diesen Ausbildungsberuf gehen sollte.

In der Krankenpflegeausbildung gehört es ebenfalls zum Standard, dass die SchülerInnen nicht nur in einem Bereich, z.B. der Chirurgie oder Inneren eingesetzt werden.

D
Dezibel

24.12.2015 um 09:03 Uhr

Ich kann Hoppels Worte nur unterstreichen. Was soll es denn bringen, wenn man ausschließlich in einem Bereich ausgebildet wird und von allem anderen keine Ahnung hat? Selbstverständlich muss rotiert werden, da hat man sich schon etwas dabei gedacht und diverse private Empfindlichkeiten haben bitte zurückzustehen. Überdenkt euren Standpunkt!

J
Juleszzz

24.12.2015 um 09:31 Uhr

Miteinander Reden ist so eine Sache bei unserem AG... Die Wohnbereiche unterscheiden sich nur in der Anzahl der Bewohner. Krankheitsbilder und Pflegestufen sind so ziemlich gleich verteilt. Und spezifische Sachen sowie andere Abläufe werden in den Außeneinsätzen gelernt. Danke für die Antworten!

G
gironimo

24.12.2015 um 10:42 Uhr

Miteinander Reden ist so eine Sache bei unserem AG...<

das ist leider häufig so. Um so wichtiger ist, dass Ihr Euch durchsetzt. Und da Ihr hier in der Mitbestimmung seit, habt Ihr doch alle "Folterinstrumente" in der Hand. Ihr könnt also einen "Unterlassungsanspruch" geltend machen und wenn das nicht hilft, bis zum Zwangsgeld gehen; oder bei Streitigkeiten in der Sache die Einigungsstelle anrufen.

Also nur Mut. Natürlich - ein gutes Konzept zur Ausbildung solltet Ihr auch haben.

Schöne Feiertage!

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