Erstellt am 15.12.2015 um 20:47 Uhr von moreno
Der Chef bekommt eine Einladung mit den Tagesordnungspunkten und wenns mal länger geht dann ist es so.
Erstellt am 15.12.2015 um 21:35 Uhr von wieso
und wenn der "Gute" auf die Einladung antwortet, dass er genau da keine Zeit hat?
Oder schon zu Beginn der Sitzung mitteilt, dass er nur 30 Minuten Zeit hat, wie würdet ihr reagieren?
Erstellt am 15.12.2015 um 22:31 Uhr von nicoline
wieso,
der Gesetzestext dazu:
§ 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.
Das Wort soll ist ein relativ schwammiger Begriff:
soll heißt muss, wenn man kann.
Wenn der AG sagt, dass er nicht kann, ist das nicht strafbewährt. Es könnte helfen, feste Termine abzumachen. Wir haben wöchentlich mittwochs BR Sitzung. Jeden letzten Mittwoch im Monat ist bei uns Monatsgespräch. Wir sammeln, bevor der AG kommt, Themen, die wir besprechen wollen. Eine zeitliche Begrenzung ist meistens durch den AG bedingt, in der Regel nimmt er/sie (je nachdem, wer kommt) sich aber ausreichend Zeit, mit uns zu sprechen. Weil keine bestimmte Form für das Monatsgespräch vorgeschrieben ist, sollte der BR dem AG mitteilen, wie es gewünscht ist.
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
Berg, § 74 BetrVG, II. Monatliche Besprechungen
Rn 4
Obwohl es sich lediglich um eine Sollvorschrift handelt, gehören die vorgesehenen Besprechungen als betriebsverfassungsrechtliche Pflicht4 zu den »Spielregeln« der Zusammenarbeit.
Rn 5
Weigert sich eine der Betriebsparteien mehrfach ohne sachlichen Grund, an den Besprechungen teilzunehmen, kann darin eine grobe Pflichtverletzung i. S. d. § 23 Abs. 1 oder 3 gesehen werden.
Seid beharrlich, dokumentiert Absagen, wieviel Zeit für Gespräche erübrigt wurde und zieht (spätestens) nach einem Jahr Bilanz und Kosequenzen, wenn es unzureichend war.
Erstellt am 15.12.2015 um 22:58 Uhr von wieso
einen festen Termin für das Monatsgespräch haben wir auch aber es ist nie wirklich sicher, dass es auch stattfindet oder wie viel Zeit uns gegeben wird.
Im heutigen Gespräch kam u.a. die Aussage, er hätte keine Lust das mit uns zu besprechen, wir haben wichtigere Dinge im Betrieb zu tun.
Der ganze Umgang mit dem BR ist respektlos.
Erstellt am 16.12.2015 um 08:10 Uhr von gironimo
Das Gespräch soll ja so "locker" wie möglich ablaufen. Also würde ich es dem Chef auch mal durchgehen lassen, wenn er plötzlich keine Zeit hat - aber auch gleich nach einem neuen Termin fragen.
Ein Dauerzustand darf das aber nicht sein. Redet noch einmal mit ihm über den Sinn dieser Gespräche. Reaktionsmöglichkeit aus meiner Sicht: betriebliche Öffentlichkeitarbeit. (Motto, der Chef hat wenig Interesse an den Problemen und Wünsche seiner Mitarbeiter .....)
Erstellt am 16.12.2015 um 16:18 Uhr von ruddie
Wir geben meist schon ein paar Tage vor dem Monatsgespräch unsere Punkte bekannt. Mit Rangliste der Wichtigkeit. Konsens ist, dass nach 2 Stunden Schluss ist, weil´s dann einfach meist genug Nerven gekostet hat. Auch wenn wir dann nicht alle Punkte besprochen haben. Macnhmal teilen wir dann später per mail Infos bzw. Fragen nach.
Zu einer Deiner vorherigen Frage zum Thema "Ruhezeit einhalten" wollt ich noch was hizufügen:m.E. Muss man hier klar trennen zwischen dem Angestellten der auch BRV ist und dem Amt BRV.
Als Angestellter muss er sich an die Vorgaben des AG halten. Der AG wiederum muss die Gesetze beachten und dafür sorgen, dass der Angestellte (der in diesem Fall auch der BRV ist) auch bei Dienstreise die Ruhezeit nehmen kann.
Wenn jetzt der AG dem BRV vorhält, dass er dieser sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält, dann vergisst er, dass er es selber ist, der dafür zu sorgen hat dass diese gesetzlichen Bestimmungen in seinem Betrieb eingehalten werden und eingehalten werden können. Wenn er dem BRV also keine klaren Anweisungen gibt oder gar keine Möglichkeiten gibt die Ruhezeit einzuhalten, dann hat er selber ein Problem, falls z.B. ein Unfall passiert. (Falls diese Dienstreise übrigens für Betriebsratsarbeit nötig ist, dann würden hier wieder andere Bestimmungen gelten. Denn der AG darf nicht so einfach in die ehrenamtliche „Arbeitszeit“ eines BR eingreifen)
Wenn der Angestellte dann in seiner Funktion als BRV ist, dann ist er verpflichtet, den AG zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen anzuhalten. Stellt er fest, dass der AG sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält, so hat er den AG dazu aufzufordern. Wenn die Kollegen im BR „kein Fass aufmachen“ wollen, dann wird dieses Fass spätestens dann geöffnet, wenn einmal ein Arbeitsunfall passiert...
Also frischauf!: Die Arbeit liegt beim Chef. Euer Job ist nur, ihn darauf hinzuweisen und notfalls die Wege zu gehen, die der Gesetzgeber einem BR gegeben hat.
Erstellt am 16.12.2015 um 16:31 Uhr von wieso
vielen Dank für deinen Beitrag. Bei meinem anderen Beitrag ging/geht es aber nicht um die Ruhezeit, denn die wurde eingehalten bei der Reise des BRV. Es geht darum, dass der BRV insgesamt an diesem Tag eine Arbeitszeit von 13 - 14 Stunden hatte.
Zwei Themen des Arbeitszeitgesetztes.
Ruhezeit unterschritten durch AN - vom BR reklamiert
Höchstarbeitszeit durch BRV überschritten - AG wirft dem BRV Intoleranz vor
Mittlerweile bin ich aber einen Schritt weiter, denn es muss vielleicht erstmal definiert werden ob die Reisezeit tatsächlich als Arbeitszeit im eigentlichen Sinn zu betrachten ist.
siehe http://www.arbeitsrecht-familienrecht24.de/News_Arbeits-_und_Familienrecht/Sind_Dienstreisen_Reisezeit_oder_Arbeitszeit