> Es geht um das Monatsgespräch und deren Teilnehmer.
> Wir haben 5 Betriebsratsmitglieder
> Bin mir nicht sicher, ich glaube,
> entweder der gesamt Br und bei der nicht möglichen Teilnahme deren
> Nachrücker, oder ein Betriebsausschuss.
> Ist das richtig oder kann der Br einen Beschluss fassen, indem er die
> Nachrücker ausschließt?
> Vielen Dank im Voraus.
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte