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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Monatsgespräch

A
albion
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe eine Frage zum Monatsgespräch. Ich bin Ersatzmitglied! Es geht um das Monatsgespräch und deren Teilnehmer. Wir haben 5 Betriebsratsmitglieder Bin mir nicht sicher, ich glaube, entweder der gesamt Br und bei der nicht möglichen Teilnahme deren Nachrücker, oder ein Betriebsausschuss. Ist das richtig oder kann der Br einen Beschluss fassen, indem er die Nachrücker ausschließt? Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.02.2015 um 10:55 Uhr

Der BR heißt im Gesetzestext immer das gesamte Gremium - ggf. durch Nachrücker ersetzt.

Der BR darf bei großen Gremien z.B. den Betriebsausschuss mit dieser Aufgabe beauftragen. Aber Ersatzmitglieder ausschließen geht aus meiner Sicht nicht.

R
Rattle

05.02.2015 um 11:37 Uhr

Ersatzmitglieder ersetzen ein verhindertes Ordentliches BR-Mitglied und das mit allen Rechten und Pflichten. Steht ja eindeutig im BetrVG.

Wenn alle BR-Mitglieder anwesend sind und keins verhindert ist, sind die ERM aussen vor.

MFG

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