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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Monatsgespräch

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Tom22
Mrz 2023 bearbeitet

Unser Arbeitgeber versucht zu Zeit mit allen Mitteln über den Betriebsrat zu bestimmen und Einfluss zu gewinnen!! Er bestimmt komplett die Regeln z. Bsp für das Monatsgespräch !! Weis jemand genau was geschieht wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich nicht auf die Regeln einigen können??!! Was geschieht dann?? Wir wollten dann unseren GBR ins Boot holen, der lehnte aber ab!! Kann der Betriebsrat den Gesamtbetriebsrat für das Monatsgespräch als Hilfe mit ins Boot holen!???

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Community-Antworten (12)

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Challenger

26.02.2023 um 12:47 Uhr

Zitat : Unser Arbeitgeber versucht zu Zeit mit allen Mitteln über den Betriebsrat zu bestimmen und Einfluss zu gewinnen!! Er bestimmt komplett die Regeln z. Bsp für das Monatsgespräch !!

Wie sieht die Einflussnahme des AG über den BR denn aus ? Wie genau bestimmt der AG die Regeln z. Bsp für das Monatsgespräch ?

Vorab kann ich Dir schon mal sagen, dass er mit seinem Verhalten gemäß § 2 BetrVG den Tatbestand der Missachtung der vertrauensvoll Zusammenarbeit erfüllt. Ob der AG darüberhinaus weitere Tatbestände von groben Verstößen gegen seine gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt, hängt von der Beantwortungen meiner Fragen ab. Ich vermute das aber schon mal. Wenn dies so ist, könnt Ihr gemäß §23 Abs.3 BetrVG arbeitsgerichtliches Unterlassungsverfahren gegen den AG einleiten. Und glaube mir, die Arbeitsgerichte verstehen keinen Spaß, wenn der AG es mit den gesetzlichen Verpflichtungen nicht so genau nimmt.

Zitat : Kann der Betriebsrat den Gesamtbetriebsrat für das Monatsgespräch als Hilfe mit ins Boot holen!???

Können schon. Aber warum ? Er hat doch schon abgelehnt.

C
celestro

26.02.2023 um 17:02 Uhr

Auf was für Regeln will man sich denn da einigen?

"§ 74:Grundsätze für die Zusammenarbeit

(1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen."

Das sind die "Regeln".

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paula

26.02.2023 um 18:23 Uhr

@Tom Du hast ja schon mal hier nachgefragt: https://www.betriebsrat.com/br-forum/635242/monatsgespraech Dazu hast du eine Antwort bekommen. Der AG darf das. Das ist auch keine Regel auf die man sich einigen muss. Was der GBR in dem Spiel soll verstehe ich nicht. Der GBR ist hier nicht zuständig und er ist auch nicht übergeordnet. Man sollte seine Sachen schon selber regeln können...

Was verlangt der AG denn konkret? Bevor wir das nicht wissen ist es völlig vermessen von der "Missachtung der vertrauensvoll Zusammenarbeit" zu sprechen

P
paula

28.02.2023 um 18:30 Uhr

keine Antwort ist auch eine Antwort

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Tom22

01.03.2023 um 07:48 Uhr

Hallo Paula , dann ist es Theoretisch möglich das ein Betriebsrat einer Zahl nach oben offen beim Monatsgespräch Gegenüber sitz .Er selbst sich aber niemand dazu holen kann .Bei uns bestimmt der AG wer geladen wird oder nicht !!! WER bestimmt das Eigentlich ?

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Tom22

01.03.2023 um 07:51 Uhr

Hallo , wenn der Arbeitgeber seine Leute mitbringt dann dürfte doch der Betriebsrat doch auch mit Gewerkschaft ,KBR ,GBR und sachkundige Mitarbeiter beim Monatsgespräch erscheinen . Warum darf er das nicht aber der AG schon ???

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wdliss

01.03.2023 um 08:24 Uhr

Zitat aus deinem anderen Beitrag: "Unser Arbeitgeber kommt ohne unsere Zustimmung mit den Personalchef und einen Kollegen aus einem anderen Betrieb" Das sind in Summe 3 Leute. Dem sitzten wieviele BRM gegenüber? Du übertreibst maßlos und ich kann euren GBR gut verstehen.

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DummerHund

01.03.2023 um 08:54 Uhr

Das Gesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen sollen. Diese regelmäßigen Zusammenkünfte von Arbeitgeber und Betriebsrat werden als Monatsgespräche bezeichnet. Die Monatsgespräche dienen dem regelmäßigen Informations- und Meinungsaustausch sowie dem persönlichen Kontakt zwischen Arbeitgeber und Betriebsratsmitgliedern. Durch den regelmäßigen persönlichen Kontakt aufgrund der Monatsgespräche soll die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gelegt werden (§ 74 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Für den Betriebsrat nehmen an den Monatsgesprächen sämtliche Betriebsratsmitglieder teil, nicht etwa nur der Betriebsratsvorsitzende oder ausgewählte Betriebsratsmitglieder. Allerdings hat der Betriebsrat auch die Möglichkeit, den Betriebsausschuss oder einen anderen Ausschuss mit der Wahrnehmung der Monatsgespräche zu beauftragen. Auf Seiten des Arbeitgebers hat entweder dieser persönlich oder ein Vertreter teilzunehmen. In den meisten Fällen ist der Arbeitgeber keine einzelne natürliche Person (z. B. Herr Müller), sondern eine Personen- oder Kapitalgesellschaft (z. B. eine GmbH). Ist der Arbeitgeber eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, kann diese natürlich nicht selbst an dem Monatsgespräch teilnehmen, da es sich nur um ein juristisches Konstrukt handelt. Personen- und Kapitalgesellschaften haben gesetzliche Vertreter, die die Aufgabe haben, für sie im Rechtsverkehr zu handeln.

Das Gesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen sollen. Diese regelmäßigen Zusammenkünfte von Arbeitgeber und Betriebsrat werden als Monatsgespräche bezeichnet. Die Monatsgespräche dienen dem regelmäßigen Informations- und Meinungsaustausch sowie dem persönlichen Kontakt zwischen Arbeitgeber und Betriebsratsmitgliedern. Durch den regelmäßigen persönlichen Kontakt aufgrund der Monatsgespräche soll die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gelegt werden (§ 74 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Für den Betriebsrat nehmen an den Monatsgesprächen sämtliche Betriebsratsmitglieder teil, nicht etwa nur der Betriebsratsvorsitzende oder ausgewählte Betriebsratsmitglieder. Allerdings hat der Betriebsrat auch die Möglichkeit, den Betriebsausschuss oder einen anderen Ausschuss mit der Wahrnehmung der Monatsgespräche zu beauftragen. Auf Seiten des Arbeitgebers hat entweder dieser persönlich oder ein Vertreter teilzunehmen. In den meisten Fällen ist der Arbeitgeber keine einzelne natürliche Person (z. B. Herr Müller), sondern eine Personen- oder Kapitalgesellschaft (z. B. eine GmbH). Ist der Arbeitgeber eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, kann diese natürlich nicht selbst an dem Monatsgespräch teilnehmen, da es sich nur um ein juristisches Konstrukt handelt. Personen- und Kapitalgesellschaften haben gesetzliche Vertreter, die die Aufgabe haben, für sie im Rechtsverkehr zu handeln. Gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften: Arbeitgeber Der gesetzliche Vertreter ist zunächst einmal auch der Ansprechpartner des Betriebsrats auf der Arbeitgeberseite und die Person, die an dem Monatsgespräch teilzunehmen hat. Für den Arbeitgeber bzw. seinen gesetzlichen Vertreter besteht aber die Möglichkeit, das Führen des Monatsgesprächs auch anderen Personen zu übertragen. Allerdings darf ein Arbeitgeber keine beliebige Person als Vertreter zu einem Monatsgespräch schicken. Als Vertreter kommt nur eine Person in Betracht, die im Betrieb Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt und über eine ausreichende Sachkompetenz für die Besprechungen mit dem Betriebsrat verfügt. Für den Arbeitgeber und den Betriebsrat besteht eine Pflicht, die monatlichen Besprechungen durchzuführen. Ein konkreter Anlass muss dafür nicht vorliegen. In beiderseitigem Einvernehmen können Arbeitgeber und Betriebsrat ein Monatsgespräch aber auch einmal ausfallen lassen, wenn beide Seiten der Meinung sind, dass es nichts zu besprechen gibt.

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Tom22

01.03.2023 um 09:05 Uhr

Hallo , es wird nicht übertrieben !!! 1 Betriebsrat trifft auf Arbeitgeber , Personalchef, Regionalleiter usw. . Der Arbeitgeber bestimmt doch dann wer Eingeladen wird !! Wo wird da übertrieben ,wenn es so bei uns der Fall ist .

M
Moreno

01.03.2023 um 09:24 Uhr

Was heißt denn 1 Betriebsrat?

C
celestro

01.03.2023 um 10:45 Uhr

Da besteht dann wohl ein 1er BR.

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paula

01.03.2023 um 11:33 Uhr

ich komme nun mal zurück zum Ausgangspunkt. "Unser Arbeitgeber versucht zu Zeit mit allen Mitteln über den Betriebsrat zu bestimmen und Einfluss zu gewinnen!! Er bestimmt komplett die Regeln z. Bsp für das Monatsgespräch !!" celestro hat schon darauf hingewiesen, dass das Gesetz den Rahmen gibt. Und demnach ist der AG gerade nicht gehalten nur mit einer Person zu kommen. Das ist halt so und hat nichts mit bestimmen zu tun. Er bewegt sich einfach im gesetzlichen Rahmen. Der Arbeitgeber (dazu hat Dummerhund ja was geschrieben) kann sachkundige Betriebsangehörige zu speziellen Fragen hinzuziehen. Das ist völlig klar und für den BR ist es gesetzlich definiert. Der GBR ist auf örtlicher Ebene nicht zuständig und wird vom Gesetz genau deswegen genannt. Das mag Dir nicht gefallen, aber es ist kein böswilliges Verhalten des AGs

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