Hallo Zusammen,

ich bin relativ neu in den Betriebsrat nachgerückt und momentan dabei mir einen Überblick über die bisherigen Tätigkeiten zu verschaffen.

Der Betriebsrat hat vor einem Jahr einer Vereinbarung der Geschäftsleitung bezüglich Reisekosten/Dienstreisen zugestimmt. Es läuft nicht offiziell als Betriebsvereinbarung und der Beschluss wurde auch nicht richtig dokumentiert, weder in der Tagesordnung noch im Protokoll. Mir ist also durchaus bewusst, dass die Vereinbarung eigentlich ungültig und leicht anfechtbar ist.

Mich würde jetzt eher folgendes interessieren:

Es wurde vereinbart, dass pauschal pro Reisetag 8 Stunden abgerechnet. Die Fahrtzeit erfolgt nach Aufwand. Wobei es hier eine Einschränkung gibt. Bei einer Anreise mit dem Auto bekommt der Fahrer (aktiv) 100 % Stundenlohn und alle Beifahrer (passiv) nur 50 % der Zeit vergütet.
Mich persönlich ärgert diese Vereinbarung, weil ich ja trotzdem nicht machen kann was ich möchte und die Fahrtzeit eigentlich nicht privat nutzen kann.

Ist das eine gängige Regelung für die Fahrtzeit? Beziehungsweise soweit ich das recherchiert habe zählt die Fahrtzeit als Arbeitszeit und muss auch als diese vergütet werden. Oder lieg ich da falsch?

Vielen Dank für eure Hilfe!