Erstellt am 25.11.2015 um 17:09 Uhr von gironimo
Dienstreiserichtlinien sind vom Prinzip her eigentlich nicht mitbestimmungspflichtig. Sie können aber auch Aspekte enthalten, die der Mitbestimmung unterliegen.
Und das sind genau die von Dir angesprochenen Punkte der Arbeitszeiten und Vergütung.
Vielleicht hat der BR deshalb der Vereinbarung auch nicht zugestimmt. Die Frage ist, wer denn da zugestimmt haben will??
So wie Du die Zeitregelung beschreibst, ist sie auch nicht korrekt (siehe hierzu auch eine umfangreiche Rechtsprechung). Zu unterscheiden ist nicht nur, wer gefahren und wer mitgefahren ist, sondern auch ob die Fahrt während der regulären Arbeitszeit stattfand oder außerhalb.
Du solltest das Thema noch einmal im Betriebsrat hinterfragen - also was da gelaufen ist und wie der Stand der Dinge ist.
Erstellt am 25.11.2015 um 17:43 Uhr von Kölner
Ich will sofort diese BV haben
Erstellt am 25.11.2015 um 17:48 Uhr von Immie
Hallo gironimo,
der Betriebsrat hat zugestimmt, was allerdings nicht protokolliert wurde, und damit dem Arbeitgeber einen Bärendienst erwiesen.
BRThalia,
woher weißt du, dass der Betriebsrat zugestimmt hat, obwohl es nirgends zu lesen ist?
Erstellt am 25.11.2015 um 21:27 Uhr von DummerHund
@BRThalia
hier mal kurz und knackig:
http://www.arbeitsrecht-familienrecht24.de/News_Arbeits-_und_Familienrecht/Sind_Dienstreisen_Reisezeit_oder_Arbeitszeit
Ich würde hier nichts dran rütteln.
Immie
Vielleicht ist es einfach nur die gelebte Praxis die es vermuten lassen. Müssen eigentlich Regelungsabreden schriftl. festgehalten werden?
Erstellt am 26.11.2015 um 07:31 Uhr von BRThalia
erst einmal vielen Dank für eure Antworten!
Es geht im folgenden um zwei verschiedene Reisezeiten:
Variante 1:
Unsere Monteure kommen morgens um 7.00 Uhr in den Betrieb. Laden ihr Auto auf und fahren dann auf die Baustelle, montieren da und fahren abends dann wieder nach Hause oder in eine Pension.
Variante 2:
Die Kollegen aus dem Vetrieb, zu denen ich auch schon gehört habe, fahren morgens gemeinsam mit einem Geschäftsauto auf die Messe und abends wieder zurück.
In beiden Fällen bekommt der Fahrer 100 % vergütet und alle anderen 50 %. Im Büro hat das für Unmut gesorgt, weil man ja zudem nur pauschal 8 Stunden abgerechnet bekommt, egal was tatsächlich auf der Messe geleistet wird.
Bei den Monteuren macht es die Masse an Stunden die in einem Monat verloren geht, wenn da pro Tag 1 - 2 Stunden nicht berechnet werden, merkt man das am Ende vom Monat schon.
@Immie: Zum einen weil die Geschäftsleitung bei Veröffentlichung der neuen Richtlinie darauf hingewiesen hat und zum anderen, weil es die Kollegen auf meine Nachfrage hin auch zugegeben haben.
Ich mach denen aber nicht einmal einen großen Vorwurf. Wir sind ein Recht junger Betriebsrat und sie wussten es einfach nicht besser und was für Rechte sie haben. Die Geschäftsleitung hat auch immer sehr clever mit denen gespielt.
Mittlerweile hab ich bzw. wir aber schon herausgeschlagen, dass Schulungen besucht werden :)
Erstellt am 26.11.2015 um 08:17 Uhr von Immie
DummerHund,
auch wenn dein Nick da verwirren kann, gehe ich davon aus, dass du die Antwort schon kennst.
Einen ordnungsgemäßen Beschluss muss es aber auch für eine Regelungsabrede geben und der wird schriftlich festgehalten.
BRThalia,
dann prüft die Richtlinie auf mitbestimmungspflichtige Bestandteile und steigt in die Verhandlung ein, wenn es welche gibt.
Erstellt am 26.11.2015 um 11:57 Uhr von Jakarta
Wobei man bei einer Regelungsabrede aber unterscheiden muss, wer diese mit wem getroffen hat.
Im Gegensatz zu einer BV entfaltet eine Regelungsabrede ja keine normative, sondern nur schuldrechtliche Wirkung.
Da eine zw. BR und AG getroffene Regelungsabrede keine unmittelbaren Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen AG und AN, sondern letztlich nur eine Rechtsbeziehung zw. AG und BR gestaltet und verbindlich regelt, bedarf es schon einer zusätzlichen zw. AG und AN, um hier auch individuelle Rechte ableiten zu können.
Als Ausnahme hiervon könnte ich mir lediglich eine Vereinbarung zu einer BV- Nachwirkung vorstellen, da dieses dann ja auch individuelle Auswirkungen haben könnte.
Erstellt am 26.11.2015 um 21:50 Uhr von DummerHund
@Immie
Deinem Satz mit dem Nick kann ich nicht folgen... und will ich auch nicht.
Ich schliesse mich auch mal den Ausführungen von Jakarta an was die Sache mit der Regelungsabrede betrifft.
Die Praxis wie sie BRThalia beschreibt ist leider bei Montage oder Auswärtstätigkeiten keine Seltenheit. Nur könnt ihr als BR nicht eindeutig herleiten wie dasganze zustande gekommen ist, weil es eben nichts schriftl. git, fordert den AG zu Verhandlungen auf.