Dienstreisen
Hallo Zusammen,
ich bin relativ neu in den Betriebsrat nachgerückt und momentan dabei mir einen Überblick über die bisherigen Tätigkeiten zu verschaffen.
Der Betriebsrat hat vor einem Jahr einer Vereinbarung der Geschäftsleitung bezüglich Reisekosten/Dienstreisen zugestimmt. Es läuft nicht offiziell als Betriebsvereinbarung und der Beschluss wurde auch nicht richtig dokumentiert, weder in der Tagesordnung noch im Protokoll. Mir ist also durchaus bewusst, dass die Vereinbarung eigentlich ungültig und leicht anfechtbar ist.
Mich würde jetzt eher folgendes interessieren:
Es wurde vereinbart, dass pauschal pro Reisetag 8 Stunden abgerechnet. Die Fahrtzeit erfolgt nach Aufwand. Wobei es hier eine Einschränkung gibt. Bei einer Anreise mit dem Auto bekommt der Fahrer (aktiv) 100 % Stundenlohn und alle Beifahrer (passiv) nur 50 % der Zeit vergütet. Mich persönlich ärgert diese Vereinbarung, weil ich ja trotzdem nicht machen kann was ich möchte und die Fahrtzeit eigentlich nicht privat nutzen kann.
Ist das eine gängige Regelung für die Fahrtzeit? Beziehungsweise soweit ich das recherchiert habe zählt die Fahrtzeit als Arbeitszeit und muss auch als diese vergütet werden. Oder lieg ich da falsch?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Community-Antworten (8)
25.11.2015 um 18:09 Uhr
Dienstreiserichtlinien sind vom Prinzip her eigentlich nicht mitbestimmungspflichtig. Sie können aber auch Aspekte enthalten, die der Mitbestimmung unterliegen.
Und das sind genau die von Dir angesprochenen Punkte der Arbeitszeiten und Vergütung.
Vielleicht hat der BR deshalb der Vereinbarung auch nicht zugestimmt. Die Frage ist, wer denn da zugestimmt haben will??
So wie Du die Zeitregelung beschreibst, ist sie auch nicht korrekt (siehe hierzu auch eine umfangreiche Rechtsprechung). Zu unterscheiden ist nicht nur, wer gefahren und wer mitgefahren ist, sondern auch ob die Fahrt während der regulären Arbeitszeit stattfand oder außerhalb.
Du solltest das Thema noch einmal im Betriebsrat hinterfragen - also was da gelaufen ist und wie der Stand der Dinge ist.
25.11.2015 um 18:43 Uhr
Ich will sofort diese BV haben
25.11.2015 um 18:48 Uhr
Hallo gironimo, der Betriebsrat hat zugestimmt, was allerdings nicht protokolliert wurde, und damit dem Arbeitgeber einen Bärendienst erwiesen.
BRThalia, woher weißt du, dass der Betriebsrat zugestimmt hat, obwohl es nirgends zu lesen ist?
25.11.2015 um 22:27 Uhr
@BRThalia hier mal kurz und knackig: http://www.arbeitsrecht-familienrecht24.de/News_Arbeits-_und_Familienrecht/Sind_Dienstreisen_Reisezeit_oder_Arbeitszeit
Ich würde hier nichts dran rütteln.
Immie Vielleicht ist es einfach nur die gelebte Praxis die es vermuten lassen. Müssen eigentlich Regelungsabreden schriftl. festgehalten werden?
26.11.2015 um 08:31 Uhr
erst einmal vielen Dank für eure Antworten!
Es geht im folgenden um zwei verschiedene Reisezeiten:
Variante 1: Unsere Monteure kommen morgens um 7.00 Uhr in den Betrieb. Laden ihr Auto auf und fahren dann auf die Baustelle, montieren da und fahren abends dann wieder nach Hause oder in eine Pension.
Variante 2: Die Kollegen aus dem Vetrieb, zu denen ich auch schon gehört habe, fahren morgens gemeinsam mit einem Geschäftsauto auf die Messe und abends wieder zurück.
In beiden Fällen bekommt der Fahrer 100 % vergütet und alle anderen 50 %. Im Büro hat das für Unmut gesorgt, weil man ja zudem nur pauschal 8 Stunden abgerechnet bekommt, egal was tatsächlich auf der Messe geleistet wird. Bei den Monteuren macht es die Masse an Stunden die in einem Monat verloren geht, wenn da pro Tag 1 - 2 Stunden nicht berechnet werden, merkt man das am Ende vom Monat schon.
@Immie: Zum einen weil die Geschäftsleitung bei Veröffentlichung der neuen Richtlinie darauf hingewiesen hat und zum anderen, weil es die Kollegen auf meine Nachfrage hin auch zugegeben haben. Ich mach denen aber nicht einmal einen großen Vorwurf. Wir sind ein Recht junger Betriebsrat und sie wussten es einfach nicht besser und was für Rechte sie haben. Die Geschäftsleitung hat auch immer sehr clever mit denen gespielt.
Mittlerweile hab ich bzw. wir aber schon herausgeschlagen, dass Schulungen besucht werden :)
26.11.2015 um 09:17 Uhr
DummerHund, auch wenn dein Nick da verwirren kann, gehe ich davon aus, dass du die Antwort schon kennst. Einen ordnungsgemäßen Beschluss muss es aber auch für eine Regelungsabrede geben und der wird schriftlich festgehalten.
BRThalia, dann prüft die Richtlinie auf mitbestimmungspflichtige Bestandteile und steigt in die Verhandlung ein, wenn es welche gibt.
26.11.2015 um 12:57 Uhr
Wobei man bei einer Regelungsabrede aber unterscheiden muss, wer diese mit wem getroffen hat.
Im Gegensatz zu einer BV entfaltet eine Regelungsabrede ja keine normative, sondern nur schuldrechtliche Wirkung. Da eine zw. BR und AG getroffene Regelungsabrede keine unmittelbaren Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen AG und AN, sondern letztlich nur eine Rechtsbeziehung zw. AG und BR gestaltet und verbindlich regelt, bedarf es schon einer zusätzlichen zw. AG und AN, um hier auch individuelle Rechte ableiten zu können.
Als Ausnahme hiervon könnte ich mir lediglich eine Vereinbarung zu einer BV- Nachwirkung vorstellen, da dieses dann ja auch individuelle Auswirkungen haben könnte.
26.11.2015 um 22:50 Uhr
@Immie Deinem Satz mit dem Nick kann ich nicht folgen... und will ich auch nicht. Ich schliesse mich auch mal den Ausführungen von Jakarta an was die Sache mit der Regelungsabrede betrifft. Die Praxis wie sie BRThalia beschreibt ist leider bei Montage oder Auswärtstätigkeiten keine Seltenheit. Nur könnt ihr als BR nicht eindeutig herleiten wie dasganze zustande gekommen ist, weil es eben nichts schriftl. git, fordert den AG zu Verhandlungen auf.
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