Hallo zusammen,
wir haben hier folgende Frage bekommen. Ein Kollege war 12 Stunden auf Rückreise mit dem Zug von einer dienstlichen Tätigkeit. Er musste bisher noch nie eine Dienstreise machen.

Wir haben in eine BV in der geregelt ist das bei Reisen ohne eigene Fahrtätigkeit nur 50% angerechnet werden.

Der Kollege fühlt sich jetzt natürlich damit bestrafft das er nur 6 Stunden für den Tag angerechnet bekommt.

Über solch lange Dienstreisen haben wir auch noch nicht diskutiert. Ist bei dieser Länge überhaupt noch zulässig soviel Stunden abzuziehen?

Gibt es dazu Urteile oder andere Informationen?