Hallo Ihr da draußen,

wer unterschreibt eigentlich bei Euch den Reiseantrag?

Unser Unternehmen besteht aus 6 einzelnen, örtlich getrennten Unternehmen, jedes davon hat einen eigenen Betriebsrat.
Der Gesamtbetriebsrat hat seinen Sitz im "Hauptunternehmen", die einzelnen BRs schicken also ihre GBR-Mitglieder ins Hauptunternehmen.

Nun verlangt der "oberste" Personalchef, das alle Betriebsratsmitglieder, falls diese auf Reisen gehen müssen bzw. zu den GBR-Sitzungen, dass der Reiseantrag vom GBR-Vorsitzenden unterschrieben und somit genehmigt wird. Begründung: Der GBR-Vorsitzende hat die Kostenhoheit des BR/GBR.

Alle anderen Mitarbeiter müssen ihren Reiseantrag, falls eine Dienstreise ansteht, vom Werkleiter bzw. dessen Stellvertreter unterschreiben und genehmigen lassen. Der Mindest-Genehmiger auf dem Reiseantrag muß mind. Abt.-Leiter-Status haben.

Das geht in der Regel so: Der Mitarbeiter füllt den Reiseantrag aus und legt ihn in die Hauspost, dann kommt er nach ca. 1 Tag unterschrieben und genehmigt zurück. Die Reise darf nun angetreten werden. Bei einer "schnellen Bedarfsreise" kommt der Reiseantrag auch kurzfristig zurück.

Die BR/GBR-Mitglieder müssen ihren Reiseantrag ausfüllen, abscannen und dann an den GBR-Vorsitzenden schicken und warten bis dieser genehmigt zurückkommt. Der Scanner ist natürlich etwas weiter entfernt.

Der GBR-Vorsitzende ist jedoch kein Abt.-Leiter.
Das nun vorgesehene Genehmigungsverfahren hat einen hoheren Aufwand, als bei den anderen Mitarbeitern und Kollegen.

Ich fühle mich nun, im Vergleich zu meinen Nicht-BR-Kollegen benachteiligt, da ich einen größeren Aufwand treiben muß (AG bezahlt ihn aber). Allerdings ist aber der GBR-Vorsitzende doch nicht mein Vorgesetzter.

Bevor es nun ein Roman wird, hier meine Fragen:

Gibts hier Regeln, oder wie macht Ihr das? Gibt es gesetzliche Vorschriften?

Beste Grüße
Bernhard