Erstellt am 23.05.2010 um 22:00 Uhr von Biber
@bhardle,
genau das Gleiche hat unsere GL bei uns auch mal versucht.
Von wegen: "der GBR-Vorsitzende muß genehmigen"! Hat sich was mit genehmigen.
Für das was der örtliche BR beschließt/ tut, ist auch der örtliche BR zuständig!
Also beschließt Ihr ob und wer von Euch zu GBR-Sitzungen/ Seminaren etc. fährt.
Wenn es in Eurem Betrieb eine Reisekostenordnung gibt, dann gilt die auch für Euch was die Nutzung von Verkehrsmitteln und die Abrechnung betrifft.
Die Reise, und damit Teilnahme an GBR-Sitzungen oder sonstiger BR-Arbeit genehmigen?
Das hätten unsere AG wahrscheinlich gern so.
Also nochmal in Kurzform:
Ihr beschließt, teilt den Beschluß Eurem AG mit, dann wählt Ihr ein Verkehrsmittel wie in Eurer Reisekostenordnung festgelegt, und nach Ende der Reise rechnet Ihr nach Reisekostenordnung ab.
Basta!
Und wenn Euer AG/ Personalabteilung zickt, seit nett und gebt ihm doch mal eine Kopie des §40 BetrVG.
Wenn das nicht hilft, dann laßt Euern Rechtsanwalt doch mal einen netten Brief schreiben, das reicht dann in aller Regel schon.
Erstellt am 23.05.2010 um 22:19 Uhr von sansibar
"Ihr beschließt, teilt den Beschluß Eurem AG mit, dann wählt Ihr ein Verkehrsmittel wie in Eurer Reisekostenordnung festgelegt, und nach Ende der Reise rechnet Ihr nach Reisekostenordnung ab.
Basta!"
bei der Reisekostenordnung wäre ich ggf. vorsichtig... das ist nämlich vielleicht was anderes als 40 BetrVG
Erstellt am 23.05.2010 um 22:31 Uhr von Biber
@sansibar,
...bei der Reisekostenordnung wäre ich ggf. vorsichtig... das ist nämlich vielleicht was anderes als 40 BetrVG...
Mir ist schon klar das eine Reisekostenordnung-/regelung etwas anderes ist als §40 BetrVG, aber in welcher Hinsicht soll ich da vorsichtig sein? Etwas genauer wäre nicht schlecht, denn wenn ich mir §40 Rn 48 - 59 (Fitting) so durchlese sehe ich meine Auffassung durchaus bestätigt.
Erstellt am 23.05.2010 um 22:42 Uhr von sansibar
könnt halt bei den Spesen a bisserl eng werden
Erstellt am 23.05.2010 um 23:02 Uhr von rainerw
Reisekosten sind eine individualechtliche Sache und hat nichts mit dem Gremium BR zu tun.
Erstellt am 23.05.2010 um 23:19 Uhr von Biber
@sansibar,
?????
@rainerw,
...Reisekosten sind eine individualechtliche Sache und hat nichts mit dem Gremium BR zu tun...
Diese Aussage halte ich - so wie sie da steht - für falsch.
Erstellt am 23.05.2010 um 23:29 Uhr von rainerw
@Biber
Wie Bitteschön soll eine Reiskostenabrechnung denn Abgerechnet werden, auf ein Betriebsratskonto? Und wer geht auf Reisen, der BR oder einzelne Mitglieder des Gremiums?
Das solltest Du dir lieber noch mal genau ergoogeln oder nachlesen, denn da läuft was nicht richtig. Mal abgesehen von der ganzen Versicherungsplichtigen Sache bei Dienstreisen.
Erstellt am 23.05.2010 um 23:33 Uhr von rainerw
Biber
Noch ein Nachtrag. Ein BR könnte auch niemals die Kosten einklagen falls ein AG die Kosten mal nicht erstattet.
Erstellt am 24.05.2010 um 00:09 Uhr von Biber
@rainerw,
Auch von mir ein Nachtrag.
Mir ist schon klar was Du meinst, aber ich habe ja nicht ohne Grund geschrieben:
"so wie sie da steht"
Und wenn ich es richtig verstanden habe ging es dem TE nicht um die Frage nach dem Klageweg, sondern danach ob es Regeln oder Info´s gibt, und wie andere das handhaben.
Erstellt am 24.05.2010 um 00:14 Uhr von rainerw
Dann habe ch Dich wohl Missverstanden; sorry.
Erstellt am 24.05.2010 um 07:57 Uhr von bhardle
Moin,Moin,
ruhig Brauner, Brrr Brrr,
mir geht es nicht um die Reisekosten bzw. deren Abrechnung, sondern nur um den Genehmigungsweg. Übrigens hat es in unserem Unternehmen noch nie eines Beschlusses bedarft, um an der GBR-Sitzung im "Hauptunternehmen" teilzunehmen. Seit 1985 gibt es einen BR/GBR. Beim Reiseantrag geht es hauptsächlich um den Versicherungsschutz während der Reise und das man Reisen darf.
Das der GBR-Vorsitzende genehmigen soll, ist einfach so: Das Unternehmen sieht ihn als "Chef" des GBR/BR und will damit keinen "Wildwuchs" aufkommen lassen.
Wir wissen selber, dass GBR-Vorsitzende ganz andere Rechte und Pflichten haben....;-)
Aber jetzt nochmal zur Sache:
Gibts hier Regeln, oder wie macht Ihr das? Gibt es gesetzliche Vorschriften?
Grüße
Bernhard
Erstellt am 24.05.2010 um 08:10 Uhr von ridgeback
bhardle,
ich verstehe das so, dass der AG den GBRV als vorgeschaltetes Kontrollorgan für BRM/GBRM einsetzt, was nicht rechtens ist.
Ich entscheide wann ich wo hingehe und rechne meine Kosten, nach der gültigen Reisekostenordnung, im nachhinein ab. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen.
Eine Ab/Rückmeldung bei meinem dirkten Vorgesetzten vorausgesetzt
Erstellt am 24.05.2010 um 08:32 Uhr von bhardle
Hallo ridgeback,
ja, so kommt es rüber: GBR-Vorsitzende=Aufpasser, den wenn er nicht unterschreibt gibts keine Reise.
Mein Standort hat ca. 250MA, alle "reisende" geben ihren Antrag an die Werkleitung (Abt.-Leiter-Status) ab, der genehmigt.
Die BR-Mitglieder sollen aber über GBR-Vorsitzenden ihre Reiseanträge genehmigen lassen.
Ich fühle mich benachteiligt, weil ich anders behandelt werde, wie die übrigen Nicht-BR-Mitarbeiter.
Ab,-und Anmelden beim direkten Vorgesetzen wird natürlich (rechtzeitig eingehalten).
Nun ist es noch so:
Unser Standort hat noch 2 kleine Fertigungsstätten mit 3 + 12 Mitarbeitern im Umkreis von ca.15Km. Wenn ich jetzt diese Kollegen als BR besuchen möchte (keine Lustreise!) wegen: Zeitaufnahme, Arbeitsplatzergonomie, sonstige BR/Mitarbeiterthemen usw.
dann brauche ich einen vom GBR-Vorsitzenden unterschriebenen Reiseantrag - jaul, das tut schon weh...
Wie trete ich denen auf die Finger:
Gibts hier Regeln, oder wie macht Ihr das? Gibt es gesetzliche Vorschriften?
Quelle eines Gesetzestextes dazu, wobei ich gerne mal was nachlese.
Gruß
Bernhard
Erstellt am 24.05.2010 um 08:50 Uhr von ridgeback
bhardle,
da der GBRV kein übergeordnetes Organ des ansässigen Betriebsrats ist, sehe ich ebenfalls eine Ungleichbehandlung, da der Reiseantrag nicht wie üblich vor Ort behandelt wird sondern auf Umwegen.
Ich würde mich in meiner BR-Arbeit behindert sehen und das auch klar zum Ausdruck bringen.
Ihr könnt ja als BR einen Beschluss fassen, diese Regelung; durch einen Arbeitsrechtler prüfen zu lassen.
Erstellt am 24.05.2010 um 08:56 Uhr von ridgeback
bhardle,
hab folgendes Urteil selbst noch nicht gelesen,
aber vielleicht findest Du für Euch Ansatzpunkte:
ArbG Stuttgart: Beschluss vom 28.06.2007 - 9 BV 2/07
Erstellt am 24.05.2010 um 09:38 Uhr von rainerw
Auch so Moin,
Wir scheinen ja wohl in der selben Ecke irgendwo rum zu sitzen, denn dies sagt man bei uns auch zu jeder Tageszeit.
Bin jetzt mal so ne halbe Std. hier im Netz rumgekurvt, habe aber nichts gefunden was auf eine gesetzl. Grundlage hinweisen würde.
Ich denke aber mal die Sache an sich regelt das Prozedere.
Über wem bist Du Versichert wenn Du auf reisen gehst und wer trägt die Kosten der Reise und Kosten (Lohn und Gehalt mit der Eingabe ins Zeiterfassungssystem für die Abrechnungsstelle und die Verpflegungspauschale)?
Deshalb hat dies alles der AG zu genehmigen.
Morgen, nach unser konstituirenden Sitzung bin ich auch wieder für der Rest der Woche als KBR unterwegs in den südlichen Teil unserer Republik. Ich kann Dir mal kurzschildern wie es bei uns gehandhabt wird.
Vierzehn Tage vor Reiseantritt stelle ich zwei Anträge. Der erste ist zur Bestellung eines Leihwagens. In diesem vorgefertigtem Formular muß ich ja auch meine Mitfahrer benennen. Zeitgleich stelle ich beim AG den Reisekostenantrag. Dort benenne ich Ort wo die Reise beginnt, Reiseziel, und Wo sie wieder enden soll. Zusätzlich noch wieviel mal Frühstück-, Mittag-, und Abendessen zu berechnen sind. Beide Anträge muß der AG unterschreiben. Unsere Verwaltungsstelle bestellt dann den Leihwagen und von diesem Unternehmen bekomme ich eine Bestätigung das mir ein Wagen von dann bis dann zur Verfügung gestellt wird. Den Unterschriebenen Reisekostenantrag bekomme ich dann als Bestätigung zurück. Einen Tag vor Reiseantritt hole ich mir die Tankkarnte in der Verwaltung ab und ab gehts auf die Bahn.
Nach Rückkehr kann ich den in mein eMail Center abgespeicherten Reisekostenantrag vervollständigen indem ich dort noch das Nummernschild des Leihwagens und jeweils die täglichen Uhrzeiten eingebe. Das geht dann wieder an den AG und ich brauche nur noch hoffen das meine Abrechnung im Folgemonat stimmt.
Soweit mal unser Prozedere. Ich hoffe es hilft ein wenig weiter.
Verandwortliche Stelle ist auf jeden Fall immer der AG:
Erstellt am 24.05.2010 um 10:00 Uhr von Midnight
Sorry,
aber ich habe noch nie irgendwo gelesen, das sich BRM oder GBRM eine Reise zur Sitzung oder sonstwo hin von irgendwem genehmigen lassen müssen.
Die Reisekostenabrechnung muß unterschrieben sein, damit das Geld fließt.
Nicht mehr und nicht weniger.
Jetzt kann man darüber streiten wer das macht. Oder auch nicht.
Die Aussage:
Der GBR-Vorsitzende hat die Kostenhoheit des BR/GBR.
zeigt mir, das hier etwas im Argen liegt. Aber gewaltig.
Der GBRV lädt zur Sitzung, das GBRM meldet sich zur Sitzung ab macht seine Reisekostenabrechnung im Betrieb.
Wenn man denn möchte das der GBRV diese unterschreibt, kann er doch gleich mehrere blanko unterschreiben und jedem GBRM geben. Wenn der oberste Personalchef dieses so wünscht.
Ich für meinen Teil würde ihm diesen Zahn ziehen.
Denn:
Der GBRV lädt, sonst nichts.
Der GBRV hat auch keine Kostenhoheit.
Der GBRV kann nichts genehmigen, sonder auch er führt nur die Beschlüsse des Gremiums aus.
Die gestzliche Regelung ist mM nach, das ihr beschliesst, ob ihr euch das so geben wollt oder ob nicht.
Erstellt am 24.05.2010 um 16:10 Uhr von Biber
@bhardle,
es ist genau wie Midnight und ridgeback schreiben!
Und genau so hab ich das in meiner ersten Antwort auch gemeint.
@rainerw,
nehmen wir mal an Dein AG unterschreibt Dir Deinen Reiseantrag nicht!
Nehmen wir weiter an das Du trotzdem fährst, da es sich um notwendige BR-Arbeit handelt.
Was passiert denn dann? Bist Du dann, weil AG nicht genehmigt hat, nicht versichert?
Steht Dir eine Erstattung der entstandenen Reisekosten dann nicht zu?
Ich sage ja nicht das es nicht so funktionieren kann wie Du es beschrieben hast, aber hier wurde die Frage nach gesetzlichen Regelungen/ Vorschriften gestellt!
Und wenn der Gesetzgeber gewollt hätte das BR´s sich Ihre Betriebsratstätigkeit (und dazu gehören m.M. auch die notwendigen Reisen) vorab vom AG genehmigen lassen müssen, dann würde das auch so im Gesetz stehen.
Erstellt am 24.05.2010 um 16:33 Uhr von rainerw
@Biber
Ich würde nicht einfach so fahren wenn mein AG den Antrag nicht unterschreibt. Ich würde den rechtsweg einhalten und womöglich müsste er dann ja sagen.
Habe ich keine genehmigung vom AG muß ich auf meinem Arbeitsplatz zurück. Fahre ich trotzdem einfach ist das unendschuldigtes Fehlen und ich liefer dem AG Futter.
Bei Deinem Schlusssatz bin ich voll Deiner Meinung.
Erstellt am 24.05.2010 um 16:44 Uhr von ridgeback
rainerw,
wenn der AG Deinen Reiseantrag nicht unterschreibt könntest Du ja auch nicht zum Anwalt fahren. ;-))
Erstellt am 24.05.2010 um 16:49 Uhr von Biber
@ridgeback,
der war gut!!
Erstellt am 24.05.2010 um 17:26 Uhr von rainerw
@Biber
.............nur bedingt.
zu meiner Anwältin bin ich in % min mit dem Rad. Aber glaube mir, selbst wenn sie dann in Polen wäre würde ich die Fahrtkosten selber übernehmen.