Erstellt am 07.04.2013 um 20:04 Uhr von mitleser
Welche Regelungen gelten für DR der sonstigen Koll.? Denn diese werden grundsätzlich auch auf Reisen von BRM angewendet. Wenn ein AN aber erst in die Firma fährt auch um ggf erst due Post einzusehen und dann von dort auf DR, beginnt die Arbei in der Firma und alles dann ist Arbeitszeit.
Erstellt am 08.04.2013 um 08:08 Uhr von gironimo
Ansonsten, wann wer wo zu Stechen hat, unterliegt der Mitbestimmung bei Zeiterfassung.
Da der Kollege dienstlich unterwegs ist, handelt es sich ja komplett um Arbeitszeit. Und da ist es dann so, wie Ihr es bei Dienstfahrten geregelt habt. Meistens: Stechen beim verlassen und betreten des eigenen Betriebes, und dann eine Dienstreisebeleg ausfüllen für die Nacherfassung.
Erstellt am 08.04.2013 um 11:59 Uhr von kainil
Folgende Text ist in unserer Orgaanweisung für Dienstreisen und Seminaren.Ausgearbeitet ausschlieslich von GF:
1. Zweck
Diese Organisationsanweisung ist erstellt, um eine einheitliche Regelung bei der Nutzung privater PKW, der Abrechnung von Dienstreisen sowie der Anrechnung von Seminarstunden festzulegen.
Dienstreise:
Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Mitarbeiter im dienstlichen Auftrag außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte und seiner Wohnung vorübergehend tätig wird. Bei Dienstreisen ist jeder Aufwand zu vermeiden, der nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck der Reise steht.
Also, in meinen Augen Arbeitszeit.
Erstellt am 08.04.2013 um 15:44 Uhr von mitleser
Bei DR gelten idR Reisezeiten nicht als zu vergütende Arbeitszeiten, dazu gibt es reichlich Urteile. Ausnahme, die DR beginnt nach Arbeitsaufnahme im Betrieb.