Erstellt am 07.01.2023 um 13:49 Uhr von Dummerhund
Dann müssen unverzüglich Neuwahlen eingeleitet werden. Die 2 verbleibenden bleiben als Rumpfbetriebsrat solange im Amt.
Ich hoffe ihr habt einen stellv. Vorsitzenden.
Erstellt am 07.01.2023 um 14:18 Uhr von Pinnocchio
Und wenn keine sofortigen Neuwahlen stattfinden?
Erstellt am 07.01.2023 um 14:28 Uhr von Dummerhund
BR bleibt trotzdem erst mal im Amt. Er ist aber verpflichtet Wahlen ohne zu verzögern ein zu leiten. Heißt ein Wahlvorstand muss her.
Unterlässt er dies könnte ab dem Zeitpunkt des Rücktritts alles als ungültig erklärt werden was evtl. geregelt wird.
Erstellt am 07.01.2023 um 20:07 Uhr von Challenger
Zitat Pinnocchio : BR Vorsitzende wird mit sofortiger Wirkung aus privaten Gründen Amt niederlegen.
Hat sie nur als BR Vorsitzende ihr Amt niedergelegt, oder ist sie als BRM zurück getreten ?
Erstellt am 07.01.2023 um 20:25 Uhr von Pinnocchio
Erstellt am 08.01.2023 um 00:33 Uhr von Dummerhund
Dann ist es so wie ich oben geschrieben hatte.
Erstellt am 09.01.2023 um 09:20 Uhr von nicht brauchen
Beschlussfähig seid Ihr aber....