Erstellt am 25.12.2017 um 12:05 Uhr von celestro
"Die konstituierende Betriebsratssitzung dient der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden. Mit dieser Wahl wird die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats hergestellt."
also JA !
Erstellt am 25.12.2017 um 12:59 Uhr von AlterMann
Celestro hat zu 99% Recht.
Es gibt aber den Sonderfall, dass niemand im Gremium das Amt übernehmen will.
Es gibt dazu auch ein Gerichtsurteil, weil der BR in einer solchen Situation eine mehrtägige Klausurtagung im Hotel mit bezahlter Moderation für notwendig hielt und der AG die Kosten dafür nicht übernehmen wollte. Der AG hat den Prozess verloren. Habe heute allerdings keine Lust, danach zu googeln.
Erstellt am 25.12.2017 um 17:03 Uhr von Krambambuli
Wer kandidiert hat, sollte auch bereit sein, Verantwortung zu übernehmen.
Erstellt am 25.12.2017 um 17:18 Uhr von Ernsthaft
„Celestro hat zu 99% Recht.“
Naja, sagen wir zu 90 %!
In der konstituierenden Sitzung werden die ersten Schritte zur Organisation und Geschäftsführung des Gremiums festgelegt. Der neu gewählte BR kann die ihm übertragenen Aufgaben und Befugnisse, erst dann wahrnehmen, wenn diese Schritte abgeschlossen sind. Sagen zumindest einige hierzu ergangenen Entscheidungen.
Darüber, ob hier auch die Wahl des VS und Stellv. VS zwingend notwendig ist, streiten sich div. LAG und Senate des BAG schon seit geraumer Zeit.
Das LAG Rheinland-Pfalz sagt mit Beschl. v. 19.02.2009, Az.: 11 TaBV 29/08: nein! Das ist nicht nötig.
Das LAG Düsseldorf dagegen sagt mit Urt. v. 24.06.2009, Az.: 12 Sa 336/09: ja! Dieses ist nötig.
Alle beziehen sich auf die nachstehenden unterschiedlichen Sichtweisen des BAG.
Der 7. Senat des BAG sagt mit Urt. v. 28.09.1983, Az.: 7 AZR 266/82: nein! Dieses ist nicht nötig.
Der 6. Senat des BAG dagegen widerspricht diesem mit Urt. v. 23.08.1984, Az.: 6 AZR 520/82: Ja! Dieses ist nötig.
Auch wichtig zur Wahlart: BAG Beschl. v. 15.01.1992, Az.: 7 ABR 24/91
Erstellt am 27.12.2017 um 10:16 Uhr von celestro
"Wer kandidiert hat, sollte auch bereit sein, Verantwortung zu übernehmen."
Was hat das mit dem "Amt" des Vorsitzenden zu tun ? Zuallererst läßt man sich in den BR wählen. Aber nicht automatisch mit der Maßgabe "auch den Vorsitzendenposten zu übernehmen".