Amtsniederlegung BR Vorsitzender
Ich möchte/muß aus persönlichen gründen das Amt des und auch ganz den Betriebsrat verlassen, das ganze mit sofortiger Wirkung.Wir sind ein 5 Gremium. Muss ich etwas bestimmtes beachten.
Community-Antworten (5)
19.02.2019 um 18:23 Uhr
Nein, Du mußt nichts beachten. Einfach dem BR gegenüber den Rücktritt vom Betriebsratsamt erklären und dann bist Du "mit sofortiger Wirkung" raus.
19.02.2019 um 19:00 Uhr
Der stellv. BRV muss dann zur nächsten Sitzung den TOP: Neuwahl des BRV aufnehmen und er muss das nächste Ersatzmitglied einladen, das dann vollwertiges BR-Mitglied wird.
19.02.2019 um 20:04 Uhr
Danke! was passiert wenn noch zwei BR Mitglieder nachziehen und dann 2/3 des BR sich abmelden rücken dann die Ersatzmitglieder nach
19.02.2019 um 20:08 Uhr
Pitschi Ja!
20.02.2019 um 06:54 Uhr
Die Wahl des Vorsitzenden könnte man auch noch vor dem Austritt durchführen.
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