Erstellt am 24.06.2015 um 22:16 Uhr von rtjum
Hallo,
les Dir mal die Informationen hier auf der Seite unter Reiter -Neu im Betriebsrat- durch, da wird eigentlich alles erklärt. Der AG ht Betriebsräte freizustellen für Sitzungen immer und ohne Ausnahme.
Erstellt am 24.06.2015 um 23:46 Uhr von Jules
Erstellt am 25.06.2015 um 09:44 Uhr von gironimo
Ihr braucht ja für die Inanspruchnahme von BR-Zeiten keine Genehmigung. Im § 37 BetrVG heißt es, dass die BR-Mitglieder im erforderlichen Umfang freizustellen SIND. Da bedarf es keiner Diskussion.
Der BR hat seine regelmäßigen Sitzungen dem AG mitgeteilt und dann finden sie statt. Der einzelne BR meldet sich dann lediglich bei seinem Vorgesetzten ab (und danach wieder an). Er braucht keine Genehmigung - er geht einfach.
Es ist Aufgabe des AG sicherzustellen, dass der Betrieb dennoch funktioniert. Seit Bekanntgabe des Wahlergebnisses weiß er ja, wer wegen BR-Tätigkeit ausfallen wird. Vielleicht besprecht Ihr diesen Punkt auch einmal in einem Monatsgespräch (§ 74 BetrVG).
Ganz dringend für Euch. Beschließt auch gleich, dass Ihr Grundlagenseminare besucht und tut dies zeitnah.
Erstellt am 25.06.2015 um 22:06 Uhr von Jules
Danke! Ihr habt mir sehr geholfen!!:-)