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Freistellung zur Betriebsratssitzung

S
styler
Nov 2016 bearbeitet

Freistellung für Betriebsratssitzung  

Wer muss die Freistellung beim AG beantragen.

Der Kollege hat von 21:30 - 05:30 Uhr  Nachtschicht die Sitzung findet von 11:30- 15:30 Uhr statt . Abend muss er wieder in die Nachtschicht .  Hat der Kollege Anspruch die erste Nachtschicht Zuhause zu bleiben und das mit vollen Bezügen ? Wie wird das geregelt in anderen betrieben .

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

07.08.2012 um 00:36 Uhr

@Styler Du meinst 4 Std BR-Sitzung sind dann soviel wie 8 Std Nachtschicht, ne?^ ^^

B
BRMetall

07.08.2012 um 00:56 Uhr

······· und 6 Std. Ruhezeit zwischen Schichtende und Sitzungsbeginn reichen lt. Urteil auch.

B
BRUTUS

07.08.2012 um 01:00 Uhr

....und "beantragen" würde ich die Freistellung auch nicht, nicht daß der AG meint, er hätte eine Wahl, zu "genehmigen" oder "abzulehnen",

sondern nur mitteilen

P
Paddy

07.08.2012 um 12:00 Uhr

Bei uns läuft es so dass der AG für deine Teilnahme ander Sitzung Sorge zu tragen hat, und wir bekommen die erste Nachtschicht freigestellt bezahlt (natürlich ohne Zulagen).

Dann kann man an der Sitzung Teilnehmen und arbeitet die kommende Nachtschicht ganz normal weiter.

Brutus hat es richtig erwähnt. Nicht Fragen ob ihr dürft, sondern bescheid sagen dass es so ist !!!! Ersatz für die Nachtschicht hat der AG zu stellen.

M
Momomo

07.08.2012 um 14:59 Uhr

.... nicht zu vergessen ist: BR-Arbeit = Ehrenamt. (auch wenn dieses Ehrenamt vergütet wird)

Mal ganz, ganz ehrlich. Was spricht dagegen, wenn er nach dem Sitzungsende um 15:30 Uhr dennoch seine Nachtschicht um 21:30 uhr antritt? Dieses kommt doch nicht ständig und alle Tage vor. Oder?

K
Kulum

07.08.2012 um 15:16 Uhr

Also einen Grund könnte man aus §37 Abs.3 BetrVG herleiten - ok, ganz so kurzfristig muss die Abgeltung nicht zwingend sein, aber worauf warten? In der Frage ging es allerdings um die Nacht davor.

Da hat BRMetall leider recht, auch wenn ich das Urteil wohl nie nachvollziehen können werde. Das ist eine Entscheidung, von Leuten getroffen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so nie arbeiten mussten.

Wenns so läuft wie von Paddy beschrieben - Glück gehabt. Muss der AG aber in den allermeisten Fällen so nicht umsetzen und wird es wohl auch in den allerwenigsten Fällen tun

S
Sowas

21.11.2012 um 08:54 Uhr

Nur wer seine Rechte kennt, wird auch Recht bekommen!

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