Liebe Kollegen, wir haben z. Zt. ein kleines Problem. Eines unserer Ersatzmitglieder des Betriebsrates ist in Elternzeit, was für sie natürlich schön ist. Wir stellen uns nur die Frage, ob wir sie nun auffordern sollen / können / müssen / dürfen, ob sie ihr Amt während der Elternzeit wahrnehmen möchte? Falls es so wäre, dürften wir ja kein anderes Ersatzmitglied laden. Nur wenn sie uns mitteilen würde, dass ihr Amt als Ersatzmitglied ruht, dann dürften wir ein anderes Ersatzmitglied laden. Aber ist das auch so bei Ersatzmitgliedern? Und gibt es dazu irgendwo eine Rechtsprechung? Ich habe leider nichts gefunden ...