Erstellt am 17.06.2015 um 16:29 Uhr von Dezibel
Na macht doch einfach, fragt sie.
Wo ist das Problem?
ABER Ruhen ist nicht, sie ist dann eben verhindert.
Erstellt am 17.06.2015 um 16:36 Uhr von ASGEKR
Sorry ja richtig verhindert. Problem ist, wenn das unzulässig ist, haben wir dann ein falsches Ersatzmitglied geladen. Aber das wäre unlogisch, wenn das für Ersatzmitglieder nicht gelten würde, warum soll sie in der Elternzeit zum BR kommen MÜSSEN ... sage ich mir selbst. Nur unsere BR-Vorsitzende ist etwas anstrengend und will unbedingt einen Paragraphen dafür, den ich aber nicht finde.
Erstellt am 17.06.2015 um 16:46 Uhr von Dezibel
Sie soll mal denken, nicht nach Paragraphen suchen!
Erstellt am 17.06.2015 um 16:55 Uhr von Globus
Schauen wir uns die Geschichte mal etwas anders an... kann ein EBRM sein Amt zur Verfügung stellen, wenn kein Vertretungsfall gegeben ist???
Wenn man das beantworten kann, dann ist die Antwort auf diese Frage eigentlich auch schon klar...