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Ersatzmitglied in Elternzeit

A
ASGEKR
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen, wir haben z. Zt. ein kleines Problem. Eines unserer Ersatzmitglieder des Betriebsrates ist in Elternzeit, was für sie natürlich schön ist. Wir stellen uns nur die Frage, ob wir sie nun auffordern sollen / können / müssen / dürfen, ob sie ihr Amt während der Elternzeit wahrnehmen möchte? Falls es so wäre, dürften wir ja kein anderes Ersatzmitglied laden. Nur wenn sie uns mitteilen würde, dass ihr Amt als Ersatzmitglied ruht, dann dürften wir ein anderes Ersatzmitglied laden. Aber ist das auch so bei Ersatzmitgliedern? Und gibt es dazu irgendwo eine Rechtsprechung? Ich habe leider nichts gefunden ...

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Community-Antworten (4)

D
Dezibel

17.06.2015 um 18:29 Uhr

Na macht doch einfach, fragt sie. Wo ist das Problem? ABER Ruhen ist nicht, sie ist dann eben verhindert.

A
ASGEKR

17.06.2015 um 18:36 Uhr

Sorry ja richtig verhindert. Problem ist, wenn das unzulässig ist, haben wir dann ein falsches Ersatzmitglied geladen. Aber das wäre unlogisch, wenn das für Ersatzmitglieder nicht gelten würde, warum soll sie in der Elternzeit zum BR kommen MÜSSEN ... sage ich mir selbst. Nur unsere BR-Vorsitzende ist etwas anstrengend und will unbedingt einen Paragraphen dafür, den ich aber nicht finde.

D
Dezibel

17.06.2015 um 18:46 Uhr

Sie soll mal denken, nicht nach Paragraphen suchen!

G
Globus

17.06.2015 um 18:55 Uhr

Schauen wir uns die Geschichte mal etwas anders an... kann ein EBRM sein Amt zur Verfügung stellen, wenn kein Vertretungsfall gegeben ist???

Wenn man das beantworten kann, dann ist die Antwort auf diese Frage eigentlich auch schon klar...

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