Erstellt am 11.05.2006 um 08:38 Uhr von Fayence
Die Kollegin kann weiterhin als BR-Mitglied ihre Aufgaben wahrnehmen. Nur im Falle ihrer Verhinderung muss ein Ersatzmitglied geladen werden.
Weiteres kannst Du in diesem Urteil nachlesen.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Datum=2005-5&nr=10532&anz=43&pos=15&Frame=2