Hallo,
wir haben ein Ersatzmitglied, welches aktuell in Elternzeit ist. Das Ersatzmitglied hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, an Sitzungen teilzunehmen, zu welchen es (entsprechend der Vertretungsregelungen) geladen wird.
Nun hat das Ersatzmitglied nach Ladung zur Sitzung mitgeteilt, dass es wegen Krankheit des Kindes und Problemen mit der sonst üblichen Betreuungskraft nicht kommen kann.
Frage: Gilt das als Verhinderungsgrund, der die Ladung eines anderen Ersatzmitglieds zulässt? Eine Krankschreibung des Mitglieds liegt nicht vor; wird aufgrund der Elternzeit vermutlich auch nicht kommen.