Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum TzBfG. Bei uns sind viele ältere im vergangnen Jahr mit der neuen Rentenregelung mit 63 Jahren in Rente gegangen. Ein Großteil der Leute wird nun auf geringfügiger Basis weiterbeschäftigt. Einige direkt im Anschluss nach Renteneintritt, andere mit Unterbrechung, alle jedoch immer befristet auf maximal 6 Monate. Soweit ich informiert bin, sind diese Beschäftigungsverhältnisse ohne Sachgrund. Wie häufig darf hier verlängert werden? Muss auch bei unseren Rentnern ein Sachgrund vorliegen?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten. Dorchen