Eine Kollegin arbeitet Teilzeit mit 18 Std. in der Woche. Sie stellt einen Antrag auf Erhöhung der Stundenzahl auf 27 Wochenstunden. Diesem Antrag wird befristet für ein halbes Jahr entsprochen. Sie stellt vor Ablauf der Befristung wieder einen Antrag auf 27 Std. dem wiederum befristet für ein halbes Jahr stattgegeben wird, dass wiederholt sich noch einmal und vor ihrer vierten Antragsstellung kommt sie zu mir und fragt nach ob sie nicht Anspruch auf eine unbefristete Verlängerung der Arbeitszeit hat.
Wie seht ihr das, analog des befristeten Arbeitsvertrages, oder sind hier andere Maßstäbe anzulegen?