Tausch der Plätze im BR
Hallo, und guten morgen ich wüßte gerne ob 2 Ersatzmitglieder Ihre Plätze tauschen könne, das erst ausgeloste Erstatzmitglied hat angeblich immer zu viel Arbeit , das zweite ist da flexiebler. Die Wahl war übrigens schon 2014 die zwei Mitglieder wären sich einig wer weiß da etwas bin total Ratlos
Community-Antworten (8)
27.04.2015 um 13:19 Uhr
Ne. Das geht nicht. Das widerspräche auch dem Wählerwille.
Wenn man dran ist, ist man dran. Wenn die "Arbeit" das Problem ist, muss man das BRM vielleicht unterstützen oder vor die Wahl stellen, ob eine Niederlegung des BRMandates vielleicht die bessere Lösung ist.
27.04.2015 um 13:19 Uhr
Ganz einfach: Nein! Einer kann aufgeben, der andere rückt nach, was anderes ist nicht drin.
EDIT: Zeitgleich, und nur, weil Du mehr Wörter hast, stehst Du vor mir ... ;))
27.04.2015 um 13:27 Uhr
Danke war mir fast klar
27.04.2015 um 13:42 Uhr
Zitat (Kölner): "Das widerspräche auch dem Wählerwille."
Ich frage mich immer, wieso alle den Wählerwillen kennen, obwohl die Wähler in aller Regel sagen "Das Ergebnis habe ich wirklich nicht gewollt."
In diesem Falle ("das erst ausgeloste Erstatzmitglied hat angeblich immer zu viel Arbeit") aber auch noch das Ergebnis einer Auslosung als Wählerwillen zu interpretieren halte ich dann doch für sehr gewagt.
27.04.2015 um 13:59 Uhr
Das kann von ihm doch nur hypothetisch gemeint sein. Für eine haltbare Hypothese fehlt es ja an der verifizierten Bedingung.
27.04.2015 um 14:33 Uhr
Als wenn es darum ginge ...
27.04.2015 um 14:37 Uhr
Das es nicht geht, ist ja schon klargestellt.
Ihr solltet mal mit dem Kollegen der >hat angeblich immer zu viel Arbeit< ansprechen. Warum hat er sich zur Wahl gestellt. Angenommen er wäre gewählt worden - dann hätte er noch viel mehr Zeit aufzubringen.
Und die Zeit bekommt er ja vom AG gestellt - auch als Ersatzmitglied. Wer die Interessen der AN vertreten will, muss auch bereit sein, das Amt auszufüllen - oder den Rücktritt erklären.
27.04.2015 um 15:42 Uhr
@Pjöööng Da gebe ich Dir uneingeschränkt recht. Der Wählerwille ist bei einer Auslosung sekundär, wenn nicht sogar tertiär. Unterstellt man aber, dass der Wählerwille grundsätzlich (also die Wahl an sich) beinhaltet, dann wäre der Wählerwille auch, die Auslosung als demokratisches Mittel anerkannt zu haben.
Aber das sind wirklich hypothetische Diskussionen, die dem Fragesteller nicht weiterhelfen.
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