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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tausch der Plätze im BR

P
pipifax
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, und guten morgen ich wüßte gerne ob 2 Ersatzmitglieder Ihre Plätze tauschen könne, das erst ausgeloste Erstatzmitglied hat angeblich immer zu viel Arbeit , das zweite ist da flexiebler. Die Wahl war übrigens schon 2014 die zwei Mitglieder wären sich einig wer weiß da etwas bin total Ratlos

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Community-Antworten (8)

K
Kölner

27.04.2015 um 13:19 Uhr

Ne. Das geht nicht. Das widerspräche auch dem Wählerwille.

Wenn man dran ist, ist man dran. Wenn die "Arbeit" das Problem ist, muss man das BRM vielleicht unterstützen oder vor die Wahl stellen, ob eine Niederlegung des BRMandates vielleicht die bessere Lösung ist.

D
Dezibel

27.04.2015 um 13:19 Uhr

Ganz einfach: Nein! Einer kann aufgeben, der andere rückt nach, was anderes ist nicht drin.

EDIT: Zeitgleich, und nur, weil Du mehr Wörter hast, stehst Du vor mir ... ;))

P
pipifax

27.04.2015 um 13:27 Uhr

Danke war mir fast klar

P
Pjöööng

27.04.2015 um 13:42 Uhr

Zitat (Kölner): "Das widerspräche auch dem Wählerwille."

Ich frage mich immer, wieso alle den Wählerwillen kennen, obwohl die Wähler in aller Regel sagen "Das Ergebnis habe ich wirklich nicht gewollt."

In diesem Falle ("das erst ausgeloste Erstatzmitglied hat angeblich immer zu viel Arbeit") aber auch noch das Ergebnis einer Auslosung als Wählerwillen zu interpretieren halte ich dann doch für sehr gewagt.

M
Melissa

27.04.2015 um 13:59 Uhr

Das kann von ihm doch nur hypothetisch gemeint sein. Für eine haltbare Hypothese fehlt es ja an der verifizierten Bedingung.

D
Dezibel

27.04.2015 um 14:33 Uhr

Als wenn es darum ginge ...

G
gironimo

27.04.2015 um 14:37 Uhr

Das es nicht geht, ist ja schon klargestellt.

Ihr solltet mal mit dem Kollegen der >hat angeblich immer zu viel Arbeit< ansprechen. Warum hat er sich zur Wahl gestellt. Angenommen er wäre gewählt worden - dann hätte er noch viel mehr Zeit aufzubringen.

Und die Zeit bekommt er ja vom AG gestellt - auch als Ersatzmitglied. Wer die Interessen der AN vertreten will, muss auch bereit sein, das Amt auszufüllen - oder den Rücktritt erklären.

K
Kölner

27.04.2015 um 15:42 Uhr

@Pjöööng Da gebe ich Dir uneingeschränkt recht. Der Wählerwille ist bei einer Auslosung sekundär, wenn nicht sogar tertiär. Unterstellt man aber, dass der Wählerwille grundsätzlich (also die Wahl an sich) beinhaltet, dann wäre der Wählerwille auch, die Auslosung als demokratisches Mittel anerkannt zu haben.

Aber das sind wirklich hypothetische Diskussionen, die dem Fragesteller nicht weiterhelfen.

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