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Betriebsvereinbarungen mit anderem BR tauschen - unzulässig?

G
galibert
Jan 2018 bearbeitet

Ich war diese Woche bei einem Seminar der IG Metall. In der Pause habe ich mich mit einem Kollegen einer anderen Firma unterhalten. Wir haben uns vereinbart mal die BVs unserer Unternehmen auzutauschen. Das hat der Referent und ein Gewerkschaftssekretär mitbekommen und haben uns rund gemacht. Das dürfe man nicht da es sich da um Firmenunterlagen handelt und das könne bis zu einem Verfahren nach § 23 BetrVG gehen.

Stimmt das? Ich halte das für völlig abwegig!

4.41203

Community-Antworten (3)

P
packer

31.10.2008 um 10:52 Uhr

moin galibert,

und wenn schon... wo kein kläger, da kein richter! am besten ihr anonymisiert die stellen wo auf eure firma geschlossen werden könnte... ich an eurer stelle hätte sofort nchgefragt wie die beiden auf diese aussage kommen? ich denke auch, daß sich hier eventuell ein mißverständnis eingeschlichen hat. unsere GEW und alle aussagen die bisher auf sämtlichen treffen gemacht wurden, raten zu einem regen austausch von verhandlungsständen und das feststellen des status quo. die GEW hat doch auch ein berechtigtes interesse hier keinen "treppenstufen-effekt" nach unten aufkommen zu lassen.

ansonsten kann dir gar nichts passieren wenn du dich an meinen tip hälst. es gibt doch auch ohne ende BV im i-net, sogar mit angabe von firmennamen. hab aber deswegen noch nie von einem 23er verfahren gehört :)

wie gesagt, mißverständnis?

lieben gruß vom packer

W
Waschbär

31.10.2008 um 11:57 Uhr

@galibert,

Stimmt stimmt nicht.

Du musst alle Daten die auf deine Firma schliessen lassen unleserlich machen .... dann ist die BV ohne zusammen hang zu der Firma und ist tauschbar.

REM: Ich denke mal du solltest dein Semi anbieter wechseln, bei einigen bekommst du die ganzewahrheit und nicht nur "haue"

R
RAKO

31.10.2008 um 16:49 Uhr

@galibert

Ein Verfahren nach §23 ist garantiert nicht drin!

"Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen."

Welche grobe Verletzung der Betriebsratspflichten soll denn da vorliegen? Geheimhaltungspflicht nach §79? Die würde wenn überhaupt nach §120 geahndet werden und eine BV ist kein Geschäftsgeheimnis.

Das bei weitergegebenen BV die Ursprungsfirma unkenntlich gemacht wird, hat auch nicht direkt mit Geheimhaltung zu tun, eher weil die Verhältnisse in einem Unternehmen nun wirklich niemand angehen.

Das Seminar riecht so nach Betriebsräte 1 - Gewerkschaftssekretär und ein erfahrener Betriebsrat als Profi.... Was bei so einer Kombi gelehrt wird sind praktische Erfahrungen - und Gewerkschaftspolitik. Absolut tauglich und super zum reinschnuppern. Nur was Rechtsfragen angeht sind diese leider nicht schlauer als jeder 0815 Betriebsrat. Woher auch? Jurastudium?

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