Alleinvertretungsrecht durch Betriebsratsmitglied bei Konflikten.
Guten Tag,
in einem Konflikt zwischen Kollegen hat sich ein Kollege entschlossen ein Betriebsratsmitglied in die Konfliktloesung zu involvieren. Das ist prinzipiell gut. Nun hat der sich beschwerende Kollege dazu entschlossen jegliche Gespraechsbereitschft mit dem anderen Kollegen aufzugeben und das Betriebsratsmitglied (BRM) fuer sich sprechen zu lassen. Meine Frage(n) ist/sind:
Wo ist das geregelt?
Wie ist der Weg zur Einsichtnahme in die Dokumente welche das BRM vorgibt zu besitzen ohne einen Nachweis dafuer erbringen zu muessen?
Wie kann sichergestellt werden, dass der Beschuldigte erkennen kann, dass das was nun vom BRM gesagt wird auch das ist was der sich Beschwerende moechte und nicht durch das BRM (warum auch immer) die Situation unverhaeltnissmaessig und trotz besseren Wissens weiter eskaliert wird statt an einer einvernehmlichen Loesung mitzuwirken?
Schwierige Fragen ich weiss....
Danke fuer die Antworten!
Community-Antworten (15)
04.04.2015 um 18:54 Uhr
Wo ist das geregelt? Das ist nirgendwo geregelt, das ist Kindergarten! Wenn ein BRM sich auf so etwas einlässt, dann hat es sein Amt gründlich missverstanden. Welchen Grund gibt denn der sich beschwerende Kollege dafür an, dass er nicht selbst sprechen will?
04.04.2015 um 19:16 Uhr
Die Gruende koennen vorhanden sein, bezogen auf Ereignisse weit (mehrere Jahre) vor dem eigentlichen Gespraech. Ob es sich tatsaechlich um diese Gruende handelt ist nicht bekannt. Sie koennten auch vorgeschoben sein um die Verweigerung zu rechtfertigen. Deshalb stell ich ja unter anderem die Frage nach der Einsehbarkeit in die Dokumente auf welche BRM sich beruft. Es ist aber auch so, wenn der sich Beschwerde sich nicht wohlfuehlt dem Beschuldigten gegenueber zusitzen muss man das akzeptieren denke ich. Es ist auch nicht das Ziel etwas Gegenteiliges nach zu weisen. Das Ziel ist es Aussagen BRM nachvollziehbar zu machen. So sollten zumindest die Fragen verstanden werden.
Danke.
04.04.2015 um 20:18 Uhr
Es bleibt dabei: Kindergarten!
04.04.2015 um 21:27 Uhr
Konflikte kann man nicht durch Dritte als Sprachrohr lösen.
Entweder es kommen alle an den Tisch und der BR kann als eine Art Mediator dabei sitzen (falls er es sich zutraut) - oder es wird nichts.
Und was es mit den Dokumenten auf sich hat, kann man kaum beantworten. Ist doch schließlich die Frage, was der Inhalt ist.
04.04.2015 um 21:55 Uhr
@ gironimo
"... der BR kann als eine Art Mediator dabei sitzen (falls er es sich zutraut)"
Mediation hat für mich überhaupt nichts damit zu tun, was man sich zutraut. Wenn man nicht entsprechend aus-/weitergebildet ist, sollte man gefälligst die Finger davon lassen!
Hier kann man ein Beispiel dafür lesen, wie es ganz sicher nicht bzw. in die Hose geht ...
04.04.2015 um 22:13 Uhr
STOP! STOP! STOP! Ein professioneller Mediator ist wohl nicht moeglich. Dieser Vorschlag wurde auch schon gemacht. (Allerdings weiss ich auch nicht ob das BRM dem Kollegen diesen Vorschlag ueberhaupt mitgeteilt hat.) Bitte die Info akzeptieren ein gemeinsamer Tisch ist nicht moeglich.
Meines Wissen nach - aber deshalb frage ich ja - geht noch der Weg ueber einen Anwalt diese Dokumente einzufordern aber da ist auch die Frage nach der Verhaeltnissmaessigkeit der Mittel zu stellen. Es geht nicht darum um Recht zu bekommen sondern um die sachliche Auseinandersetzung mit den, durch das BRM gemachten Aussagen. Dazu muss aber vorher die Substanz der Aussagen ueberprueft werden um Spekulationen zu vermeiden - denke ich.
Ich suche wirklich nur die gesetzlichen Grundlage(n) zu dieser Verfahrensweise Alleinvertretung durch ein BRM. (wie Eingangs beschrieben) Was ist vom Gesetzgeber gedacht dort Einsicht zu bekommen
Danke!
04.04.2015 um 22:21 Uhr
Hallo Hoppel, Mediation ist etwas, was eigentlich jeder vernünftige Mensch tut, der in einem Konflikt zu schlichten versucht. Insofern ist die Forderung nach einer entsprechenden Ausbildung ein wenig weit hergeholt. Natürlich kann man -ausgebildet oder nicht- durch Fehler in der Mediation den Schaden auch vergrößern. Übrigens gibt's da auch Fortbildungen für BRM.
Ich kann mir jedenfalls auch Situationen vorstellen, in denen der oben beschriebene Versuch alles andere als Kindergarten ist, z.B. bei jahrelangem Mobbing, das den Betroffenen schließlich in eine psychische Lage bringt, sich mit den Peinigern eben nicht mehr direkt auseinander setzen zu können.
Spätestens dann ist aber auch externe fachliche Hilfe dringend angesagt, und das BRM sollte den Fall -in Absprache mit dem Mitarbeiter- im BR auch so kommunizieren. Sonst fehlt ihm der Rückhalt und das Verständnis im Gremium.
04.04.2015 um 22:25 Uhr
Hallo FHohndorf, habe meine letzte Antwort geschrieben, ohne Deinen Einwurf zu kennen. Ich kann Dir die Frage cnicht beantworten, weil Du nicht sagst, was das für Dokumente sind. Und ich fürchte, das kann niemand hier, wenn Du nichts konkreteres auf den Tisch legst. Ich nehme mal an, dass Dir die Mitbestimmungs- und Informationsrechte des BR bekannt sind.
04.04.2015 um 22:37 Uhr
@AlterMann, "Mitbestimmungs- und Informationsrechte " Nein sind sie nicht. wo kann das nachgelesen werden. Die mir vorliegende Arbeitsordung ist letztendlich eine "Kopie" des BetrVG und dort habe ich nichts dazu finden koennen. Irgend ein Paragr. der was dazu aussagt?
Die Dokumente sind nicht bekannt. Deshalb ja die Frage nach der Moeglichkeit der Einsichtnahme um zu verstehen warum das BRM diese Aussagen macht.
Danke.
04.04.2015 um 23:42 Uhr
das was du hier beschreibst ist kein gesetzlich formell geregeltes Verfahren und daher gibt es auch da keine Rechte. Auch wenn ein BRM dabei ist, ist es letztendlich das gleiche, ob die beiden MA sich unterhalten. Auch da gibt es keine Einsichtsrechte oder so.
Auf ein solches Gespräch kann man sich einlassen, man muss es aber nicht. Formlos, fristlos und wenn einer nicht will sicher auch fruchtlos
05.04.2015 um 00:47 Uhr
der sich beschwerende Kollege Vielleicht sollte der sich beschwerende Kollege mal über den § 85 BetrVG nachdenken. Er kann dem BR aufschreiben oder schildern, was passiert ist, mit allen notwendigen Unterlagen ausgestattet und nach Anhörung dessen, was der "Beschuldigte" dazu zu sagen hat, kann der BR dann entscheiden, ob diese Beschwerde berechtigt ist und dann beim AG auf Abhilfe dringen. Das wäre vielleicht ein besserer Weg, als das, was hier beschrieben wurde.
05.04.2015 um 01:16 Uhr
Ich denke das ist ja passiert.
Es wurde etwas aufgeschrieben/zusammen gestellt durch den sich Beschwerenden (die Dokumente) . Der Beschuldigte Kollege wurde angehoert. Die Einsichtnahme in die Dokumente um zu ermitteln wie es zu den Aussagen durch BRM kam war jedoch nicht moeglich.
Nur darum geht die Frage: Die rechtliche Bestimmung um die Einsichtnahme in diese Dokumente - durch den Beschuldigten.
Das ist letztendlich fuer den Beschuldigten wichtig meine ich.
Es koennen die Dokumente falsch - oder einseitig dargestellt sein. Dann ist dem BRM auch keine Schuld zu geben. Es koennen aber auch die Dokumente gar nicht das enthalten was das BRM ausgefuehrt hat und die Situation wird durch BRM ohne die Verhaeltnissmaessigkeit zu beachten eskaliert. Es koennen aber auch die Dokument vollstaendig sein aber das BRM gibt sie so nicht wieder.
Ein solches Denken auszuraeumen ist eigentlich im Interesse BRM meine ich. und selbst wenn nicht .. dass da nicht vom Gesetzgeber vorgebeugt wurden sein soll mach mich nachdenklich...
Danke fuer alle Antworten bisher.
05.04.2015 um 02:53 Uhr
nochmals: da gibt es keine Rechte denn es hat doch auch null folgen! Wenn einer der beiden Kollegen was aufgeschrieben hätte was den einen belastet, gibt es dann einen RECHTSANSPRUCH es zu sehen?
Ich verstehe nicht warum du dich so au diese Unterlagen versteifst. Das Problem ist doch ein völlig anderes....
05.04.2015 um 10:52 Uhr
@ FHohndorf
Aufgrund Deiner Fragen glaube ich, dass Du kein BRM sondern der "Beschuldigte" bist, liege ich richtig?
05.04.2015 um 11:24 Uhr
Bitte nochmal die Eingangsfrage lesen.
Ich suche die Rechtsgrundlage zur Alleinvertretung eines Kollegen durch ein BRM sowie die Moeglichkeiten zur Einsichtnahme in die Dokumente, erstellt (laut BRM) durch den sich Beschwerenden. Welche Gedanken sich dahinter verbergen ist dargestellt und ich habe das gefragt, da mir das mehr oder weniger ungeregelt erscheint.
Bisher habe ich verstanden es gibt keine Grundlage/Festlegung dazu, definiert in der Arbeitsordnung respektive des BetrVG und man muesste um Einsicht zu bekommen Anwaltlich vorgehen. Das deckt sich letztendlich mit den Information die vorher hatte. Das muss dann der Beschuldigte fuer sich entscheiden denke ich.
Wenn es dazu keine anderen-neue Erkenntnisse gibt, ist KEINE Antwort auf meine Eingangsfrage mehr noetig. Es verlaengert und verkompliziert den Thread unnoetig.
schoene Ostern und danke an die Antwortenden.
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