Erstellt am 25.03.2008 um 18:18 Uhr von metadron
Hallo Andy1
Ich denke man hier klar zwischen einer Kündigung und dem Auslaufen eines Vertrages unterscheiden.
Kann einem Betriebsratsmitglied betriebsbedingt gekündigt werden: Nein
Kann der Vertrag eines BRM auslaufen: Ja
Das ist leider so. Sich mit einem befristeten Vertrag zur BR-Wahl zu stellen ist immer etwas riskant. Außerdem ist es ja so, euer AG muss wenn die Arbeitsverträge nicht projektgebunden sind entweder jemanden Neues einzustellen oder nach einem solchen Vertrag einen Festvertrag anbieten. Ich denke ihr hättet nur eine Chance wenn es nicht der erste Fristvertrag sondern ein Folgevertrag ist. Diese könnte dann wenn keine Projektarbeit nachgewießen werden kann, zum Festvertrag umgewandelt werden (Natürlich nur per Gericht).
Viele Grüße
Erstellt am 25.03.2008 um 18:48 Uhr von BRV4U
Hallo Andy1,
.....und Betriebsratweiterbildung muss nicht beantragt und erst recht nicht vom AG genehmigt werden !!!
§37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG
Fasst einen Beschluss und geht auf Seminare. Punkt.
Lasst euch nicht ver.....en !
Erstellt am 25.03.2008 um 19:04 Uhr von Andy1
Danke für die Antwort
Der Hauptsitz der Firma wollte vor ca. 6 Monaten das wir ein Betriebsrat gründen. Alle Mitarbeiter haben nur ein befristeten Vertrag. Also wer sollte sich zur Beriebsratswahl stellen ?
Mehrfach haben wir darauf hin gewiesen das wir zu Fortbildungen gehen müssen, hatten verschiedene Seminare uns ausgesucht. Immer wurde es abgelehnt.
Der Beschluss wurde auch gefast. Aber wer soll die Seminare bezahlen, wenn wir einfach gehen und wie ist das mit der Freistellung ?
Sicher... wir sind alle ziehmlich neu in der Sache und lassen uns sicher noch zu sehr auf der Nase rum tanzen aber wir tun unser bestes. Der Vorstand des Gesamtberiebsrates hilft uns auch nicht wirklich. Im Bezug auf die Fortbildungen hieß es immer der Betrieb kann dier Teilnahme verweigernund auf später verschieben. Wann soll das aber sein....
Der Beriebsratsmitarbeiter dessen Vertrag jetzt ausgelaufen ist hatte schon 2 Verlängerungen. Die 3. war schon von der Objektleitung genemigt wurden. 2 Wochen später kam die Kündigung vom Hauptsitz.
MFG
Erstellt am 26.03.2008 um 08:57 Uhr von metadron
Hallo Andi1
Zu den Seminaren:
Meines Erachtens nach können solche Seminare nur in Ausnahmefällen bei dringenden betrieblichen Gründen verschoben aber nicht abgelehnt werden. Ihr bittet nicht um Erlaubnis sondern informiert den AG. Also Beschluss fassen, AG informieren, Seminar buchen, Hinfahren und viel lernen. Rechnung geht an den AG. Fertig. Ich weiß das das eine harte Ansage sich so mit dem AG anzulegen. Aber wenn Ihr eure Rechte nicht wahrnehmt werdet ihr die Rechte der Arbeitnehmer die ihr vertretet auch nicht wahrnehmen. Also nur Mut, passt aber auf das ihr euch an die Formalien haltet.
Zur Kündigung:
Wenn ich es richtig verstanden habe, hatte das BRM seine Verlängerung schon unterschrieben in der Tasche und wurde dann gekündigt. Wenn das so ist und das BRM Mitglied in der Gewerkschaft ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, zum Anwalt gehen und genüßlich zusehen wie dem AG dargelegt wird das man BRM nicht kündigen kann.
Falls die Verlängerung aber nur angekündigt wurde und nichts unterschrieben wurde, bleibt dir eigentlich auch nur der Weg zu Anwalt. Wenn solch ein mehrfach verlängerter Vertrag ausläuft und wie du oben geschrieben hast andere auf die Stelle eingestellt werden, der Job also noch da ist, müsst ihr auf Festeinstellung klagen. Das ist nicht ganz einfach aber auch nicht völlig aussichtslos. Zumindest ist aber vielleicht noch eine Abfindung drin.
Viel Erfolg Euch - Ich weiß wie schwer es sein kann, aber es hat auch niemand gesagt das es einfach würde :-)