Erstellt am 25.06.2010 um 11:19 Uhr von DerAlteHeini
Enidan
Nein, gibt es nicht.
Die Abberufung eines Betriebsratsmitgliedes ist nur möglich, wenn das Mitglied
grob seine gesetzlichen Pflichten verletzt hat.
Erstellt am 25.06.2010 um 11:25 Uhr von Waschbär
@Enidan,
sollte es "wirklich" Mobbing sein oder aber sie gibt Inhalte vom Betriebsratsitzungen weiter... dann könnt ihr sie Los werden, das ergbniss von Abstimmungen ( wer wie gestimmt hat uns sein es nur sie sag > es war nicht so das alle dageenwaren) reicht um sie zu "entheben" da Verstehen die Arbeitsrichter kein Spass.
Beim Mobbing versteht sich der WEG vonm selber, da darf der AG sie vor die Tür setzen. ( welch Ironie)
es geht alles, es muss nur genau und sauber vorbereitet werden.
Erstellt am 25.06.2010 um 11:27 Uhr von Enidan
Danke erstmal für die Antwort "DerAlteHeini", aber verletzt sie mit ihrem Verhalten nicht ihre Pflicht als Betriebsratmitglied? Der Betriebsrat soll doch gerade in solchen Fällen helfen, oder irre ich da?
Gruß
Enidan
Erstellt am 25.06.2010 um 11:33 Uhr von rainerw
@Enidan
In welchen Fällen soll der BR helfen?
Wenn ichdasrichtig verstehe "mobbt" die Kollegin doch während sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ausführt; sprich am Arbeitsplatz.
Hier kann eine Abmahnung oder eine Kündigung durchaus möglich sein.
Meldet sie sich aber ordnungsgemäß zur Betriebsratsarbeit ab, und führt dieses "mobbing" als Betriebsräten durch, könnte dies eine Pflichtverletzung ihres Ehrenamtes sein.
Hier ist immer zu unterscheiden.
Erstellt am 25.06.2010 um 11:36 Uhr von Wetzlaf
Enidan,
das Amt des BRM macht nicht automatisch bessere Menschen. Warum erwarten das alle?
Die Kollegin kann sich beim BR offiziell beschweren. Das BRM wird bei der Beratung und Beschlussfassung des Saales verwiesen und für diesen Punkt ein Ersatzmitglied geladen.
Dann sollte die Kollegin noch ein Mobbing Tagebuch führen!
BRM sind Menschen wie du und ich, nicht besser nicht schlechter. Und vor allem werden sie behandelt wie alle anderen Arbeitnehmer auch.
Man sollte diesem BRM klar machen, das bei Mobbing, auch das BRAmt es nicht retten wird.
Erstellt am 25.06.2010 um 11:41 Uhr von DerAlteHeini
Enidan
Ein Betriebsratsmitglied ist auch ein Arbeitnehmer. Hier muss man genau unterscheiden was geschieht im Rahmen der Betriebsratsarbeit und was als Arbeitnehmer.
Hier dürfte es sich um ein Problem unter Arbeitskollegen handeln.
Die Betroffene kann sich beim Betriebsrat gem. § 85 BetrVG offiziell beschweren.
Dann kann der BR entscheiden ob die Beschwerde berechtigt ist und sich der Sache annehmen, wenn er denn will.
Erstellt am 25.06.2010 um 12:03 Uhr von Waschbär
Hallo ! Mobbing ist Mobbing, da hilft es nichts zu sagen <<< ein wo. ich war ja grade mal kein BRM... das ist doch absurd !!!
Erstellt am 25.06.2010 um 12:05 Uhr von sueton
@Enidan,hallo. Wie Waschbär schon sagte:'...sollte es wirklich Mobbing sein...'! Dieser Begriff wird heutzutage viel zu inflationär benutzt. Öffentlich in der Nase bohren ist kein Mobbing und , nein , BR-Interna auszuplaudern ist auch kein Mobbing! Die entsprechenden Vorgehensweisen bei den verschiedenen 'Tatbeständen' haben die Kollegen ja schon beschrieben. Man muss sich nicht jede Begrifflichkeit zu eigen machen , nur weil sie gerade 'in' ist.