Erstellt am 02.10.2023 um 09:30 Uhr von Muschelschubser
Auch ein Arbeitszeitbetrug von 5 Minuten kann im Einzelfall durchaus zu einer a.o. Kündigung führen.
Die Zweckmäßigkeit der Kündigung muss dann aber das Arbeitsgericht im Einzelfall bewerten. Das LAG Hamm hat durchaus schonmal einer ähnlichen Kündigung stattgegeben, wo es um 10 Minuten Kaffee trinken ohne Ausstempeln ging.
Hier war aber nicht unbedingt die Schwere des Vergehens ausschlaggebend, sondern vielmehr die Uneinsichtigkeit der Mitarbeiterin. Zwar liegt eine Verletzung der vertraglichen Pflichten nach §626 BGB vor, der eigentliche Vertrauensbruch wurde jedoch mit dem Lügen ins Gesicht des Arbeitgebers begründet. Zudem soll die Mitarbeiterin Beobachtungen zu Folge nicht zum ersten Mal eigenmächtig eine Pause ohne Ausstempeln eingelegt haben.
Insofern ist auch die Frage, wie Euer BRM mit dem Vorwurf umgeht oder ob es ein einmaliges Vergehen ohne böse Absicht war.
Letztendlich muss das Gericht quasi beurteilen, ob eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den AG weiterhin zumutbar ist oder nicht.
Eine a.o. Kündigung kann dabei auch ein BRM treffen, hier greift der besondere Kündigungsschutz nicht. Die Besonderheit dabei ist allerdings, dass bei der a.o. Kündigung der BR nicht nur zu hören ist, sondern explizit nach §103 Abs. 1 BetrVG zustimmen muss.
Verweigert der BR die Zustimmung, muss der AG diese vom Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Diese Urteil hat ggf. Auswirkungen auf eine anschließende Kündigungsschutzklage.
Aber nicht nur wegen dieser komplexen Verkettung - rechtlicher Beistand ist bei einer außerordentlichen Kündigung m.E. ohnehin unabdingbar. Selbst wenn sie noch so berechtigt ist, hat zumindest jeder AN das Recht auf eine faire, rechtskonforme Abwicklung.
Erstellt am 03.10.2023 um 08:39 Uhr von Saft
Guten Morgen,
Ich erkenne keinen Betrug.
Der Kollege hat sich abgemeldet.
Zwar 5 Minuten früher als die reguläre Arbeitzeit, aber muss er duschen? Oder hat er?
Wenn er nicht gestochen hätte dann wäre es Arbeitzeitbetrug, aber erst wenn er 14:18 Uhr als Arbeitzeitende dann angegeben hätte.
Erstellt am 03.10.2023 um 11:17 Uhr von celestro
Ich würde sagen: "Kommt darauf an"! Er hat nicht lange genug gearbeitet ... er muss bis 13:58 und war um 13:53 (umgezogen) schon an der Uhr.
ABER ... gibt es ein Zeitkonto? Dann wäre das ja völlig egal. Oder hatte er sich für BR-Arbeit abgemeldet? Da fehlen Infos.
Erstellt am 03.10.2023 um 11:48 Uhr von superdaddy
duschen ist keine pflicht und er hat nicht geduscht.
ein arbeitszeit konto gibt es , läuft bis zu 60 stunden dann muss abgebummelt werden.
und er hat sich nicht officel zu Betriebsarbeit abgemeldet aber laut seiner aussage hat er mit Arbeitskollegen BR arbeit gemacht. nur es fehlt eine bestätigung der Kollegen die seine aussage bestätigen könnten..... leider.
Erstellt am 03.10.2023 um 15:58 Uhr von Saft
Aber er hat immerhin ausgestochen , somit hat der Kollege minus gemacht und keine Arbeitszeit betrogen.
Der BR stimmt auf jeden Fall der Kündigung nicht zu.
Wenn überhaupt könnte man ihm eine Abmahnung geben, aber für was ?
Vor Gericht wird das mit Sicherheit kein Erfolg für den AG bringen.
Sollte der AG eine Kündigung aussprechen muss halt Kündigungsschutzklage vom Kollegen erhoben werden.
Erstellt am 03.10.2023 um 17:32 Uhr von Tagträumer3
"BR Arbeit" als Alibi benutzt ... ein Schelm, wer böses dabei denkt!
Er war 5 Minuten vorher bereits umgezogen, folglich hat er die reguläre Arbeit ca. 10 Minuten vorher beendet. Dafür muss er sich nunmal abmelden, unabhängig vom stempeln. Jetzt kommt noch angebliche BR Arbeit ins Spiel, dafür gibt es auch keinerlei Abmeldung und die Kollegin hat es ebenfalls nicht bestätigt.
Da versucht jemand, den AG zu verarschen und schiebt den BR vor ... rausschmeißen sowas!
Erstellt am 04.10.2023 um 08:15 Uhr von nicht brauchen
TagträumerX war natürlich dabei und hat alles protokolliert.
Komm mal vorbei ich geb dir 50 Cent, die kannst du dann in eine Parkuhr schmeißen und die kannst du dann mit deiner Kacke volllabern.
Erstellt am 04.10.2023 um 10:20 Uhr von moreno
rausschmeißen sowas! Zitat tagträumer
Da bin ich auch für allerdings den Trollträumer aus diesem Forum!!!!
Erstellt am 04.10.2023 um 13:20 Uhr von Rakshazar
@Träumer
Von dir kommt tatsächlich nichts, aber auch gar nichts vernünftiges. Du redest einen absoluten Schwachsinn daher, das glaubt einem keiner.
Du hast absolut keine Ahnung von den Gegebenheiten in der Firma und faselst hier gleich was von "rausschmeissen sowas"
Wenn du des Lesens und des Verstehens mächtig bist (was ich sehr stark bezweifle) dann solltest du gelesen haben, das es ein Arbeitszeitkonto gibt und somit kann er auch 2 Std vorher ausstempeln. Hier liegt definitiv kein Arbeitszeitbetrug vor
Den einzigen, den man "rausschmeissen" muss, bist du!
Erstellt am 04.10.2023 um 17:47 Uhr von Tagträumer3
Lt. Aussage des Betroffenen, hat er mit einer Kollegin BR Arbeit gemacht, nur bestätigt es die Kollegin nicht.
Gab es folglich keine BR Arbeit und der MA lügt und benutzt es als Alibi?
Sowas ist ein absolutes no go, zudem die Abmeldung zur BR Arbeit eh fehlt.
Folglich liegt Amtsmißbrauch inkl. Arbeitszeitbetrug vor, Vertrauensverhältnis ist auch gestört. Rausschmeißen den MA!
Erstellt am 04.10.2023 um 21:37 Uhr von Dummerhund
Einfach schreiben TE die Antwort von XY kannst du ignorieren. Ansonsten zieht er euch wie einen Stier am Nasenring durch die Manege,
Erstellt am 05.10.2023 um 13:25 Uhr von Rakshazar
Wo liegt da jetzt ein Amtsmissbrauch vor? Junge Junge Junge, du lebst echt in deiner eigenen Welt. Hol dir Hilfe, die hast du ganz dringend nötig. Dein Hass und dein Verfolgungswahn sind echt nicht gut für dich.
Nochmal, wo ist da jetzt Arbeitszeitbetrug? Es gibt ein Stundenkonto, also KANN es gar keinen Betrug gegeben haben