Hallo,
in unserem Tarifvertrag ist die Freistellung geregelt was die Todesfälle in der Familie betrifft.
BRTV BAU
1. Grades erfolgt eine Freistellung aber nicht für Schwiegereltern.
Nun beruft sich der Angestellte auf das BGB und das Günstigkeitsprinzip, denn nach BGB hätte er Anspruch auf Freistellung beim Tod Schwiegereltern.
Frage:
Was ist richtig....