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Freistellung

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RoterSand
Nov 2016 bearbeitet

Unser Arbeitgeber gibt 19,25 Std für die Besetzung einer BEM Stelle. (Betriebl. Eingliederungsmanagement). Diese Stelle möchte ein voll freigestelltes Bentriebsratsmitglied ausüben. Das würde also bedeuten, dass von ihren 38,5 Wo.Std 19,25 Std. frei würden. Daraus würde eine weitere Freistellung von 19,25 Std entstehen. Ist das so richtig? Unser BR Vorsitz sieht das anders und möchte die Stunden als "Projektbegleitung" zum BEM vergeben. Ein Anwalt hätte sie so beraten. Denn die nächste Freistellung würde einem Mitglied der anderen Liste zustehen. Und es ist gewollt das bis zur nächsten Amtszeit zu verhindern. Gibt es hier Jemanden, der sich damit auskennt? Oder müsste sich eine voll Freigestellte eher zwischen beiden Tätigkeiten entscheiden, so dass Jemand anders eine volle Freistellung bekommt?

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Community-Antworten (6)

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Hoppel

04.06.2013 um 11:04 Uhr

@ RoterSand

Die ganze Angelegenheit ist etwas komplizierter!

Prinzipiell muss eine Teilfreistellung durch das Gremium VOR der Wahl der freizustellenden BRM beschlossen worden sein. Das scheint bei Euch nicht gegeben zu sein.

Nach welchem Wahlverfahren wurden die freizustellenden BRM gewählt? Personen- oder Listenwahl? Wie viele BRM sind überhaupt freigestellt?

Außerdem ist es doch ziemlich egal, was dieses BRM möchte. Die Stelle "BEM" scheint ja im Stellenplan zusätzlich eingerichtet zu werden. Also muss diese Stelle ausgeschrieben werden; auf, dass sich auch andere KollegInnen darauf bewerben können.

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RoterSand

04.06.2013 um 13:15 Uhr

Hallo Hoppel, die freigestellten BRM sind per Listenwahl gewählt worden. Vor der Wahl wird innerhalb der Liste eine Reihung aufgestellt - Platz 1 Vorsitz, 2. Stellvertretung etc. Das war in den letzten zwei Amtszeiten okay. Ich persönlich würde jetzt Persönlichkeitswahl bevorzugen, aber bei einem Listenverhältnis von 25 zu 6 (wir sind BRM der 25er Liste), haben wir arge Schwierigkeiten auf die unehrlichen Missstände aufmerksam zu machen und die Ja-Sager mit ins Boot zu nehmen, denn an dieser Stelle soll gemauschelt und die andere Liste benachteiligt werden. Du kannst sicher auch verstehen, dass wir das nicht betriebsöffentlich machen können, da unsere Liste dann erheblichen Schaden erleiden würde, wo doch im nächsten Jahr Neuwahlen sind. Was können wir tun?

R
RoterSand

04.06.2013 um 13:16 Uhr

@Hoppel Ergänzung wir haben 8 Freigestellte und 25 Teilfreigestellte

T
Tanzbär

04.06.2013 um 14:50 Uhr

Was können wir tun?

Endlich mal Charakter zeigen und mit den Mauscheleien aufhören.

H
Hoppel

04.06.2013 um 20:32 Uhr

@ RoterSand

Ach Du meine Güte ... ;-)

Hier beurteilen zu wollen, was rechtlich korrekt möglich ist oder nicht, sprengt den Rahmen und ist nicht möglich.

Was aber definitiv nicht geht, dass ein BRV im Alleingang entscheidet, was mit diesen 19,25 Stunden passieren soll. Auch ist es nicht möglich, dass diese 19,25 Stunden einfach zweckentfremdet werden!

Vielleicht, eventuell und überhaupt ist es möglich, dass mit diesen 19,25 Stunden die Teilfreistellung eines oder mehrerer BRM dieser Liste aufgestockt wird. Halte ich aber nicht für ganz sauber!

Da ja schon ein Anwalt befragt worden sein soll, sollte es doch aber möglich sein, diesen Anwalt um eine offizielle schriftliche Stellungnahme bitten zu können. Entweder wird die Meinung Eures BRV gestützt oder nicht.

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RoterSand

05.06.2013 um 14:48 Uhr

@Hoppel Ich danke Dir für Deine Mühe. Das mit dem Anwalt habe ich schon angeregt, ich wollte ihn in der Sitzung haben. Auch das wird abgelehnt, wie Kollege "null"schon sagt, gerade machen. Aber wir sind nur 6 Wahrheitskämpfer, 6 Alphatiere und der Rest sind die ganzen Ja-Sager.

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