Erstellt am 04.06.2013 um 09:04 Uhr von Hoppel
@ RoterSand
Die ganze Angelegenheit ist etwas komplizierter!
Prinzipiell muss eine Teilfreistellung durch das Gremium VOR der Wahl der freizustellenden BRM beschlossen worden sein. Das scheint bei Euch nicht gegeben zu sein.
Nach welchem Wahlverfahren wurden die freizustellenden BRM gewählt? Personen- oder Listenwahl? Wie viele BRM sind überhaupt freigestellt?
Außerdem ist es doch ziemlich egal, was dieses BRM möchte. Die Stelle "BEM" scheint ja im Stellenplan zusätzlich eingerichtet zu werden. Also muss diese Stelle ausgeschrieben werden; auf, dass sich auch andere KollegInnen darauf bewerben können.
Erstellt am 04.06.2013 um 11:15 Uhr von RoterSand
Hallo Hoppel,
die freigestellten BRM sind per Listenwahl gewählt worden. Vor der Wahl wird innerhalb der Liste eine Reihung aufgestellt - Platz 1 Vorsitz, 2. Stellvertretung etc. Das war in den letzten zwei Amtszeiten okay.
Ich persönlich würde jetzt Persönlichkeitswahl bevorzugen, aber bei einem Listenverhältnis von 25 zu 6 (wir sind BRM der 25er Liste), haben wir arge Schwierigkeiten auf die unehrlichen Missstände aufmerksam zu machen und die Ja-Sager mit ins Boot zu nehmen, denn an dieser Stelle soll gemauschelt und die andere Liste benachteiligt werden. Du kannst sicher auch verstehen, dass wir das nicht betriebsöffentlich machen können, da unsere Liste dann erheblichen Schaden erleiden würde, wo doch im nächsten Jahr Neuwahlen sind. Was können wir tun?
Erstellt am 04.06.2013 um 11:16 Uhr von RoterSand
@Hoppel Ergänzung wir haben 8 Freigestellte und 25 Teilfreigestellte
Erstellt am 04.06.2013 um 12:50 Uhr von Tanzbär
> Was können wir tun?
Endlich mal Charakter zeigen und mit den Mauscheleien aufhören.
Erstellt am 04.06.2013 um 18:32 Uhr von Hoppel
@ RoterSand
Ach Du meine Güte ... ;-)
Hier beurteilen zu wollen, was rechtlich korrekt möglich ist oder nicht, sprengt den Rahmen und ist nicht möglich.
Was aber definitiv nicht geht, dass ein BRV im Alleingang entscheidet, was mit diesen 19,25 Stunden passieren soll. Auch ist es nicht möglich, dass diese 19,25 Stunden einfach zweckentfremdet werden!
Vielleicht, eventuell und überhaupt ist es möglich, dass mit diesen 19,25 Stunden die Teilfreistellung eines oder mehrerer BRM dieser Liste aufgestockt wird. Halte ich aber nicht für ganz sauber!
Da ja schon ein Anwalt befragt worden sein soll, sollte es doch aber möglich sein, diesen Anwalt um eine offizielle schriftliche Stellungnahme bitten zu können. Entweder wird die Meinung Eures BRV gestützt oder nicht.
Erstellt am 05.06.2013 um 12:48 Uhr von RoterSand
@Hoppel
Ich danke Dir für Deine Mühe. Das mit dem Anwalt habe ich schon angeregt, ich wollte ihn in der Sitzung haben. Auch das wird abgelehnt, wie Kollege "null"schon sagt, gerade machen. Aber wir sind nur 6 Wahrheitskämpfer, 6 Alphatiere und der Rest sind die ganzen Ja-Sager.