Unser Arbeitgeber gibt 19,25 Std für die Besetzung einer BEM Stelle. (Betriebl. Eingliederungsmanagement).
Diese Stelle möchte ein voll freigestelltes Bentriebsratsmitglied ausüben. Das würde also bedeuten, dass von ihren 38,5 Wo.Std 19,25 Std. frei würden. Daraus würde eine weitere Freistellung von 19,25 Std entstehen. Ist das so richtig? Unser BR Vorsitz sieht das anders und möchte die Stunden als "Projektbegleitung" zum BEM vergeben. Ein Anwalt hätte sie so beraten. Denn die nächste Freistellung würde einem Mitglied der anderen Liste zustehen. Und es ist gewollt das bis zur nächsten Amtszeit zu verhindern.
Gibt es hier Jemanden, der sich damit auskennt?
Oder müsste sich eine voll Freigestellte eher zwischen beiden Tätigkeiten entscheiden, so dass Jemand anders eine volle Freistellung bekommt?