Erstellt am 15.10.2009 um 19:23 Uhr von Troisdorfer
Wenn du Samstag arbeiten sollst,kannst du nicht einfach weg bleiben .
Sprich do einfach mal mit deinem Chef ...
Erstellt am 15.10.2009 um 19:32 Uhr von Sydney
das Problem ist ja sonst ging es ja immer aber seit ungefähr 2 Wochen Sagt die GL nö und wir sagen aber es geht...
also da ist es nen bissl verzwickt. Und nun dachte ich mir einer von euch weiß es vielleicht genau...
Erstellt am 15.10.2009 um 19:34 Uhr von DonJohnson
@Sydney
Ich sehe das so wie im § 37 Abs 3 BetrVG.
Daran solltest du dich halten, da das IMHO rechtssicher ist...
Erstellt am 15.10.2009 um 19:38 Uhr von jolngu
Wie ist es aber wenn die Std des BR handschriftlich festgehalten werden da in der Verwaltung kein Zeiterfassungssytem benutzt wird. ( Vertrauensarbeitszeit) Die Übertragung der BR .Std erfolgt auf das normale Mitarbeiterkonto und kann durch die abgabe der Std zum nächsten Monatsanfang unter umständen mehr als einen Monat nach der erfoglten BR-Arbeit erfolgen.
Erstellt am 15.10.2009 um 19:46 Uhr von DonJohnson
*Die Übertragung der BR .Std erfolgt auf das normale Mitarbeiterkonto *
Na, das geht ja nicht, da das keine normalen MA Stunden sind... Diesem Konstrukt ist also schwer zu folgen...
Davon mal ab, dass ich es seltsam finde, dass einige eine Vertrauensarbeitszeit haben und die anderen stempeln - vielleicht sollte sich das Gremium auch hierüber mal Gedanken machen...
Aber so oder so - wenn doch eh Vertrauensarbeitszeit da ist, kann das doch auch dementsprechend abgefeiert werden - oder heißt bei euch Vertrauensarbeitszeit, dass ihr nur nicht stempeln müßt?
Das sollte man dann erst recht überdenken.... was allerdings lediglich meine Meinung ist...
Erstellt am 15.10.2009 um 19:55 Uhr von jolngu
@ DonJohnson
Unter das Vertrauen fallen nur die Verwaltung und die freigestellten BRs. Die nichtfreigestellten müssen seit einiger zeit ihre zeit nachweisen. Die bereiche der Firma die das Vertrauen nicht genießen müssen stempeln.wir machen uns Gedanken über diese ungleichbehandlung die bei der Firmenführung aber auf totale Ablehnung stößt.
Erstellt am 15.10.2009 um 20:00 Uhr von DonJohnson
Jo, was der Ag sich wohl dabei denkt ;-)
Ich sollte mich aber aus dieser Unterhaltung raus halten, da ich befürchte euren Laden zu kennen...
Erstellt am 15.10.2009 um 20:21 Uhr von Sydney
lach ich glaube auch das du diesen Laden kennst...
ja ist ein bisschen komisch. Die Sache ist ja auch bei denjenigen das man extra geregelt hat die, die im Ausschuss sind ihre Arbeitszeiten verlegen und weil ich jetzt als ersatz Mitglied nach gezogen werde soll ich eine 6 tage woche machen... gilt da nicht auch das günstigkeitsprinzip ( wer doch in diesem Fall der Vertrag oder)
Aber wir sind dabei was die Verwaltung betrifft ;-)
Erstellt am 15.10.2009 um 20:22 Uhr von Sydney
sorry meine wäre... grins
Erstellt am 15.10.2009 um 20:27 Uhr von DonJohnson
@Sydney
Nee, Günstigkeitsprinzip paßt wohl nicht... zumindest nicht im Sinne dessen, was es eigentlich aussagt...
aber was meinst du mit: *sorry meine wäre... grins*
Erstellt am 15.10.2009 um 20:33 Uhr von Sydney
naja hätte ja sein können... bin ja noch in der lernphase;-)
in versehentlich wer in den Klammern geschrieben anstatt wäre das mein ich mit sorry
Erstellt am 15.10.2009 um 21:29 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 15.10.2009 um 22:40 Uhr von jolngu
Also Sa arbeiten gehen da mir sonst Arbeitsrechtliche konsequenzen drohen können?
Erstellt am 16.10.2009 um 06:57 Uhr von Troisdorfer
Wie wär es mit Arbeiten gehen und extrem Betriebsarbeit zu leisten ?
Nur so bist du auf der sicheren Seite ...
Erstellt am 16.10.2009 um 15:14 Uhr von Immie
@Sydney
Du würdest noch nicht einmal eine 6Tage Woche arbeiten...