Erstellt am 08.05.2013 um 23:59 Uhr von Erdenbürger
Wie Du sicher weist leider erst ab 200 Mitarbeiter aber nicht vergessen Du kannst Dich jeder Zeit bei Deinem Vorgesetzten für BR Arbeit wärrend der Arbeitszeit abmelden. Siehe ......BetrVG § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis......
(2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Erstellt am 09.05.2013 um 08:18 Uhr von gironimo
Der § 37 BetrVG räumzt Dir ja jedde Zeit der Welt ein, die erforderlich ist.
Wie das praktischer Weise umzusetzen ist, damit auch der Chef die notwendige Planungssicherheit hat und es nicht ständig zu Problemen mit der Arbeit kommt,
solltest Du mit Deinem Chef besprechen. Der hat Dir nämlich nicht nur die Zeit zu gewähren, sondern auch den Freiraum (sprich Entlastung vom Arbeitsvolumen).
Außerdem - was machen denn die anderen Kollegen im BR?
Erstellt am 09.05.2013 um 13:02 Uhr von muggel
bei 150 Mitarbeitern existiert ein 7er Gremium. Teil die BR Arbeit auch auf die anderen BR Mitglieder auf....kann jeder was machen...mit dem annehmen des BR Amtes geht auch eine gewisse Verpflichtung daher, es ist nicht Sinn und zweck das du da auch noch deine Freizeit rein hängst und die Familie auf der Strecke bleibt....