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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie wird der Ersatzruhetag berechnet?

K
KayeInsel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. In unserem Gremium kam vor einiger Zeit die Handhabung des Erstzruhetages ins Gespräch. Meine Kollegen sind der Meinung das der Ersatzruhetag mit Stunden gutgeschrieben wird. Ich finde dazu weder im Arbeitszeitgesetz noch in der Entgeltregelung etwas, was das bestätigt. Wir sind eine Reha-Klinik in der die meisten Mitarbeiter auch am Wochenende arbeiten. Das Stundensoll ist 38,5 Stunden, wird aber, wenn in dieser Woche ein Feiertag ist, auf 30,7 reduziert. Meine Kollegen sind der Meinung, das der Ersatzruhetag mit 7,7 Stunden berechnet werden soll wenn am Feiertag gearbeitet wurde, an dem natürlich die gearbeiteten Stunden, plus ein Zuschlag von 20 Minuten die Stunde (BV), berechnet werden. Ein Ersatzruhetag wird in dem gesetzlich bestimmten Zeitraum gewährt, allerdings wird dieser bis jetzt nicht mit Stunden berechnet.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

26.03.2015 um 15:27 Uhr

Der letzte Satz deiner Ausführungen ist korrekt und ist so auch den Ungläubigen Kollegen zu kommunizieren. Extrastunden gibt es am ersatzruhetag nicht.

N
nicoline

26.03.2015 um 18:23 Uhr

Ersatzruhetag bedeutet nur, dass für einen gearbeiteten Feiertag an einem anderen Tag ersatzweise Ruhe gewährt werden muss. Dieses kann auch an einem sowieso schon mit Frei verplanten Tag geschehen und bedeutet nicht, dass es ein "zusätzlicher bezahlter freier Tag sein muss." Schau mal hier rein:

http://www.birgit-schlichting.de/profil/aktuelles/BirgitSchlichting_aktuelles_Ersatzruhetag_060705.pdf

Die Frage ist jedoch, ob es bei euch nicht doch zu einer bezahlten, zusätzlichen Freistellung kommen muss. Bei Euch wird ja das wöchentliche Stundensoll reduziert, wenn ein Feiertag auf einen Wochentag fällt. Bedeutet, wenn jemand an dem Feiertag arbeitet, kann er ja über das reduzierte Wochenstundensoll kommen.Diese Mehrarbeitsstunden müssen dann schon in der Arbeitszeitdokumentation gutgeschrieben und irgendwann wieder in Freizeit ausgeglichen werden. Das hat aber nicht(s) (zwangsläufig) etwas mit der Gewährung eines Ersatzruhetages zu tun. Hab ich das verständlich ausgedrückt?

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