Hallo. In unserem Gremium kam vor einiger Zeit die Handhabung des Erstzruhetages ins Gespräch. Meine Kollegen sind der Meinung das der Ersatzruhetag mit Stunden gutgeschrieben wird. Ich finde dazu weder im Arbeitszeitgesetz noch in der Entgeltregelung etwas, was das bestätigt.
Wir sind eine Reha-Klinik in der die meisten Mitarbeiter auch am Wochenende arbeiten. Das Stundensoll ist 38,5 Stunden, wird aber, wenn in dieser Woche ein Feiertag ist, auf 30,7 reduziert. Meine Kollegen sind der Meinung, das der Ersatzruhetag mit 7,7 Stunden berechnet werden soll wenn am Feiertag gearbeitet wurde, an dem natürlich die gearbeiteten Stunden, plus ein Zuschlag von 20 Minuten die Stunde (BV), berechnet werden.
Ein Ersatzruhetag wird in dem gesetzlich bestimmten Zeitraum gewährt, allerdings wird dieser bis jetzt nicht mit Stunden berechnet.