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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie wird die Arbeitszeit für Aushilfen berechnet?

S
steffanie
Jan 2022 bearbeitet

hallo wir beschäftigen bei uns eine aushilfe (altenheim) die im monat 65 stunden arbeitet im bedarfsfall sie hätte im märz nicht arbeiten müssen also auc keine stunden berechnet bekommen nun war sie aber den ganzen märz krank geschrieben und hat ihre volle stundenzahl angerechnet bekommen meine frage ist das so richtig oder gibt es da eine andere regelung

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Community-Antworten (6)

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Kölner

06.04.2006 um 19:19 Uhr

Warum fragt Ihr/Du das?

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steffanie

06.04.2006 um 22:50 Uhr

hallo kölner ich frage weil wir uns nicht sicher sind das die stunden auf dem dienstplan mitgerechnet werden einige kollegen meinen es wäre nicht korrekt denn hätten sie einen geplanten freientag und sind an diesem tag krank geschrieben wird dieser nicht auf dem DP mitgerechnet also mit 0 gezählt bei der aushilfe werden alle geplanten frein tage ( die sie aber krank geschrieben war) mit ihrer vollen stundenzahl gezählt die kollegen meinen dann müßte so ein krank tag bei ihnen auch mit voller stundenzahl gezählt werden sorry wenn das nicht ganz klar rüber kommt ich kann es nicht besser erklären dank für die mühe

HG
Harry Grischna

10.04.2006 um 00:22 Uhr

Hat die Kollegin einen Arbeitsvertrag, in dem der Umfang ihrer Arbeitszeit festgelegt ist? Wenn nicht, ist das das eigentliche Problem. Zu einem Arbeitsvertrag gehört das nämlich dazu. Und es muss auch genau die Stundenzahl angegeben werden. Alles andere, z.B. eine Bandbreitenregelung entspricht nicht der Rechtsprechung des BAG. Weinn eine Teilzeitbeschäftigte (und das ist die Kollegin allem Anschein nach) einen ganzen Monat krank ist, müsste sie ja wohl die Stunden, die sie sonst gearbeitet hätte, angerechnetb bekommen.

S
Suse

10.04.2006 um 14:23 Uhr

Wer im Frei krank wird hat keinen Anspruch auf Stundenanrechnung , das wäre ja dann auch super für alle die Teilzeit arbeiten und öfter mal ne größere Lücke mit Frei im DP haben , ganz böse Kollegen könnten dann das Krank nach dem DP planen ! Was sollen da die Vollzeitbeschäftigten sagen , die wären meist außen vor .

S
steffanie

10.04.2006 um 20:59 Uhr

danke an harry grischna und suse also zu antwort von harry den genauen vertrag kenne ich nicht genau weiß ich das sie 15 /woche im plan hat und das sie eigentlich nur urlaub und krankheit vertreten soll deshalb hat sie auch mal einige wochen am stück frei(diese stunden werden gesammelt als minus und gleichen sich in der vertretungszeit wieder aus) wie gesagt märz nicht geplant = minus jetzt war sie krankgeschrieben undauf dem dp hat sie dadurch plus

sowie suse schon sagt wer im Frei krank wird hat keinen anspruch auf stundenanrechnung

kann man das irgenwo genau nachlesen als verordnung/richtlinie/paragraphen?? nochmals vielen dank steffanie

K
Kölner

10.04.2006 um 21:43 Uhr

Schwester Steffanie und die weiteren Experten... ...genau das hatte ich befürchtet - allerdings nicht so weitverbreitet: Hier haben wir ein grundlegendes Unverständnis für den § 12 TzBfG und dem Grundgedanken der mehr oder minder frei zu gestaltenen Arbeitszeit!

Ich hoffe sehr, dass Du/Ihr noch nie an einem "freien Tag" oder im Urlaub krank geworden bist/seid...

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