Hallo,
ich bin neue BR und habe eine paar Fragen zum o. g. Thema:

Besteht bei Schulungen für Einzelpersonen ein Mitbestimmungsrecht (MBR) des BR?
Besteht bei sicherheitsrelevanten Schulungen ein MBR des BR?
Besteht bei Aufstiegsfortbildungen ein MBR des BR?
Besteht bei Schulungen die von einem externen Trainingsanbieter inhouse durchgeführt werden ein MBR:
a) wenn die Inhalte nicht speziell auf das unternehmen angepasst werden
b) wenn die Inhalte auf das Unternehmen angepasst werden.
Besteht bei Schulungen, zu denen MA extern zu einem Trainingsanbieter geschickt werden ein MBR?

Sorry für die vielen Fragen, aber ich bin im Bildungsausschuss mit drin und meine BR-Schulungen dazu laufen erst noch ;-)