W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmung betriebliche Berufsbildung

D
DieWaldfee
Dez 2022 bearbeitet

Hallo, ich bin neue BR und habe eine paar Fragen zum o. g. Thema:

Besteht bei Schulungen für Einzelpersonen ein Mitbestimmungsrecht (MBR) des BR? Besteht bei sicherheitsrelevanten Schulungen ein MBR des BR? Besteht bei Aufstiegsfortbildungen ein MBR des BR? Besteht bei Schulungen die von einem externen Trainingsanbieter inhouse durchgeführt werden ein MBR: a) wenn die Inhalte nicht speziell auf das unternehmen angepasst werden b) wenn die Inhalte auf das Unternehmen angepasst werden. Besteht bei Schulungen, zu denen MA extern zu einem Trainingsanbieter geschickt werden ein MBR?

Sorry für die vielen Fragen, aber ich bin im Bildungsausschuss mit drin und meine BR-Schulungen dazu laufen erst noch ;-)

24903

Community-Antworten (3)

R
rtjum

02.12.2022 um 12:54 Uhr

Hallo, schau mal in die §en 96-98 im BetrVG, da findest Du schon mal die Grundlage dessen was mitbestimmt ist/sein könnte. Wenn du neu im BR bist ist das natürlich schwere Kost aber lies einfach mal die Kommentierungen dazu, normalerweise haben BR-Gremien diverse Kommentierungen zum BetrVG vorliegen. DA gibt es viele Antworten aber ggfls auch neue Fragen weil die Kommentierungen nicht immer einfach zu lesen sind. Besonders wichtig für dich ist dabei der §98 da es sich bei all deinen Fragen um betriebliche Bildungsmaßnahmen zu handeln scheint und ja dann kann man grundsätzlich alle deine Fragen mit Ja beantworten, denn der Absatz (1) des § sagt "Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen."

D
DieWaldfee

02.12.2022 um 13:12 Uhr

Hallo rtjum,

ja ich habe den Fitting dazu schon studiert, aber so tief in die Materie geht er hier nicht rein. Deshalb habe ich die Frage hier gestellt ;-) Habe nur etwas dazu gefunden, das der BR bei Schulungen für leitende Angestellte kein MBR hat.

Ihre Antwort