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Mitarbeiterbefragung im Betrieb/ eine Sache der Mitbestimmung, oder?

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fantomas1902
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen/innen und Mitstreiter, unser Arbeitgeber hat die Absicht eine Mitarbeiterumfrage durchzuführen. Bei dieser Umfrage geht es um die Mitarbeiterzufriedenheit. Er hat alle Mitarbeiter dazu aufgefordert an dieser Umfrage teilzunehmen. Den Fragebogen hat er weder mit uns abgestimmt, noch hat er uns diesen überhaupt gezeigt.Meine Frage hierzu ist: unterliegen Umfragen im Unternehmen nicht auch der Mitbestimmung des BRs, schon allein abgeleitet aus §87, Fragen der Ordnung im Betrieb? Ich freue mich über jede Antwort und Hilfe. Vielen Dank im Voraus, mit kollegialen Grüßen, C.F.

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Community-Antworten (2)

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Fayence

05.07.2006 um 13:03 Uhr

Ohne BR-Beteiligung darf eine solche Befragung nicht initiiert werden! Ob ein MBR nach §87 BetrVG berührt wird, ergibt sich erst durch Kenntnis der Inhalte / Durchführung / Auswertung.

Schau mal auf diese Seite:

http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/mitbestimmung/artikel07433.html#

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viktor

05.07.2006 um 14:30 Uhr

ich darf auf den § 94 BetrVG verweisen.

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