Erstellt am 05.07.2006 um 11:03 Uhr von Fayence
Ohne BR-Beteiligung darf eine solche Befragung nicht initiiert werden! Ob ein MBR nach §87 BetrVG berührt wird, ergibt sich erst durch Kenntnis der Inhalte / Durchführung / Auswertung.
Schau mal auf diese Seite:
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/mitbestimmung/artikel07433.html#
Erstellt am 05.07.2006 um 12:30 Uhr von viktor
ich darf auf den § 94 BetrVG verweisen.