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BR Neuwahlen wegen Rücktritt mehrerer Mitglieder.

J
joerg
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolegen!Im Mai 2014 hatten wir Neuwahlen wobei der Alte Betriebsrat fast komplett bis auf 2 Mitglieder erneuert wurde.Wir haben ca.90 Mitarbeiter inclusive Leiharbeiter.Unser Gremium besteht somit aus 5 Betriebsratsmitgliedern,wobei wir noch 3 Nachrücker zur verfügung hatten.( Nachrücker-1.Der Alte Betriebsratsvorsitzende der nicht mehr genug Stimmen bekommen hatte. 2.Ein Lehrling im 3 Ausbildungsjahr. 3.Ein Produktionsmitarbeiter). Wegen einer Persönlichen Angelegenheit ist unser BR-Vorsitzender zurückgetreten.Da wir nun einen Nachrücker brauchten war der Alte BR-Vorsitzende an der rheihe mit Nachrücken. Wir mußten uns jetzt neu aufstellen und haben uns Beraten.Indirekt hat uns der Alte BR-Vorsitzende mitgeteilt das er erst mal auf Bewährung Nachrückt um sich ein Bild zu verschaffen wie wir Arbeiten und er Müsse mindestens der 2.Vorsitzende werden,was wir anderen aber ablehnten.Er sagte uns es ist am Besten wenn man Neuwahlen ansetzt.Wir gingen darauf nicht ein weil es für uns Blödsinn war.Also entschlossen wir uns den 2.Nachrücker zu bestellen.Als das wiederum der Alte BR-Vorsitzende mitbekamm war er aufeinmal bereit ganz Normal mitzuarbeiten.Das ging 1.Monat gut bis auf einmal ein Beisitzer aus irgend einem Grund ,den er uns nicht nennen wollte zurückgetreten ist. Also nur noch 2.Nachrücker-der Lehrling war an der Rheihe sagte aber ab,weil er in 5 Monaten die Firma verläst was verständlich war.Der letzte Nachrücker sagte zu,somit wahren wir zu 5. Wir hätten unser 5 Gremium erfüllt! Darauf hat aber leider der Alte BR-Vorsitzende gewartet und ist Ohne Grund zurückgetretn.Um seine Neuwahlen durchzukriegen. Mit 4 BR Mitgliedern müssen wir nun Neuwahlen ansetzen,

Meine Wichtige Frage. Hat der Alte BR-Vorsitzende das Recht an den Neuwahlen Teilzunehmen oder nicht.Weil jetz ist er ja zurück getretten und wollte kein BR Mitglied mehr sein.

Vielen Dank im voraus wenn ihr mir helfen könnt

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Community-Antworten (5)

M
metallica

14.03.2015 um 13:01 Uhr

Natürlich kann er mitwählen und sich auch zur Wahl stellen. Seine Meinung kann man in Deutschland so oft ändern wie man will.

H
Hoppel

14.03.2015 um 13:42 Uhr

@ joerg

Deine Rechnung stimmt so hinten und vorne nicht.

5er Gremium mit 3 Ersatzmitgliedern (ehemaliger BRV, Azubi, Produktions-MA)

1 BRM (BRV) legt sein Amt nieder und scheidet aus dem BR aus

ich vermute, dass ihr eine Mehrheitswahlt hattet > also rückt das Ersatzmitglied mit den meisten Stimmen nach (Sitzanspruch Geschlecht der Minderheit muss beachtet werden!!!) > das war wohl der ehemalige BRV ... es bleiben noch 2 E-BRM (Azubi, Produktions-MA)

Anmerkung zu: "... Also entschlossen wir uns den 2.Nachrücker zu bestellen."

Wie seid Ihr denn drauf? Mit dem BetrVG hat das jedenfalls rein gar nichts zu tun!!! Scheidet ein BRM aus dem BR aus, rückt das nächste E-BRM kraft Gesetzes nach (der Sitzanspruch Minderheitengeschlecht muss natürlich beachtet werden). Da gibt es überhaupt NICHTS zu beraten und schon gar nicht kann man das richtige E-BRM überspringen, nur weil die Nase nicht passt!!!

Jedenfalls gibt es jetzt ein 5er Gremium mit 2 E-BRM. Das nächste BRM legt sein Amt nieder.

von den zwei verbliebenen E-BRM lehnt der Azubi ab, bleibt also noch immer 1 E-BRM

Jetzt legt auch noch der ehemalige BRV sein Amt als BR nieder, rückt also das nächste E-BRM nach.

Und warum seid ihr jetzt nur noch ein 4er Gremium??? Wenn von 5 BRM+3 E-BRM (=8 Personen) nur drei aus dem BR ausgeschieden sind, seid ihr noch immer ein 5er Gremium ... ohne Ersatzmitglied >> das ist aber kein Grund für eine zwingende Neuwahl

A
AlterMann

14.03.2015 um 16:34 Uhr

Hallo Hoppel: Wenn man genau liest, sind 4 Leute zurück getreten bzw. haben auf das Nachrücken verzichtet. Deine Bemerkung über den Beschluss, den alten BRV zu übergehen, ist natürlich richtig. Ich hoffe mal, dass joerg sich da nur falsch ausgedrückt hat und das Amt des Vorsitzenden meinte.

Hallo joerg: Wenn Du Dich nicht nur verschrieben hast, dann nehmt Euch die Ausführng von Hoppel dringend zu Herzen.

AUch BR-Wahl ist Politik und hat viel mit Animositäten zu tun. Der alte BRV will wieder BRV werden und sieht seine Chance, mit seinem Rücktritt Neuwahlen zu erzwingen und wieder in alte Würden aufzusteigen. Das mag kindisch sein oder auf beseelten Arbeitseifer deuten - er hat das Recht dazu, und er wird eine Strategie haben.

Wenn Du also wieder gewählt werden willst, wirst Du Dir vermutlich auch verstärkt Gedanken machen müssen. Betriebsversammlung des Rumpf-BR? (Faire) Information der Belegschaft? Es gibt viele Möglichkeiten, die Vorgänge so transparent zu gestalten, dass die Kollegen sich eine Meinung bilden können. Und dann haben sie das Wort.

H
Hoppel

14.03.2015 um 17:22 Uhr

@ AlterMann

Ich hab nochmal gelesen und gezählt ... das 4. BRM, welches ausgeschieden sein soll, finde ich nicht.

Aber vielleicht erbarmt sich der Fragensteller ja noch und klärt die Sachlage.

Falls es tatsächlich nur noch 4 BRM sein sollten, ändert das aber nichts an der Tatsache, dass sich dieser Ex-BRV selbstverständlich wieder zur Wahl stellen kann.

G
gironimo

14.03.2015 um 18:10 Uhr

Die Frage lautete: "Hat der Alte BR-Vorsitzende das Recht an den Neuwahlen Teilzunehmen oder nicht.Weil jetz ist er ja zurück getretten und wollte kein BR Mitglied mehr sein."

Und darauf gibt es nur die Antwort: Ja - er kann. (siehe metallica)

Im Übrigen gibt es im BR keine Beisitzer ( "bis auf einmal ein Beisitzer aus irgend einem Grund ...."), sondern nur Betriebsratsmitglieder, die alle die gleichen Rechte und Pflichten haben. Der Vorsitzende ist nicht "Mister-Betriebsrat", sondern hat gesetzlich vorgesehene Aufgaben. Innerhalb des Gremiums hat er nur organisierende oder koordinierende Aufgaben; er ist nicht der Chef.

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