Hallo Kolegen!Im Mai 2014 hatten wir Neuwahlen wobei der Alte Betriebsrat fast komplett
bis auf 2 Mitglieder erneuert wurde.Wir haben ca.90 Mitarbeiter inclusive Leiharbeiter.Unser
Gremium besteht somit aus 5 Betriebsratsmitgliedern,wobei wir noch 3 Nachrücker zur verfügung hatten.( Nachrücker-1.Der Alte Betriebsratsvorsitzende der nicht mehr genug
Stimmen bekommen hatte. 2.Ein Lehrling im 3 Ausbildungsjahr. 3.Ein Produktionsmitarbeiter).
Wegen einer Persönlichen Angelegenheit ist unser BR-Vorsitzender zurückgetreten.Da wir nun einen Nachrücker brauchten war der Alte BR-Vorsitzende an der rheihe mit Nachrücken.
Wir mußten uns jetzt neu aufstellen und haben uns Beraten.Indirekt hat uns der Alte BR-Vorsitzende mitgeteilt das er erst mal auf Bewährung Nachrückt um sich ein Bild zu verschaffen wie wir Arbeiten und er Müsse mindestens der 2.Vorsitzende werden,was wir anderen aber ablehnten.Er sagte uns es ist am Besten wenn man Neuwahlen ansetzt.Wir gingen darauf nicht ein weil es für uns Blödsinn war.Also entschlossen wir uns den 2.Nachrücker zu bestellen.Als das wiederum der Alte BR-Vorsitzende mitbekamm war er aufeinmal bereit ganz Normal mitzuarbeiten.Das ging 1.Monat gut bis auf einmal ein Beisitzer aus irgend einem Grund ,den er uns nicht nennen wollte zurückgetreten ist.
Also nur noch 2.Nachrücker-der Lehrling war an der Rheihe sagte aber ab,weil er in 5 Monaten die Firma verläst was verständlich war.Der letzte Nachrücker sagte zu,somit wahren
wir zu 5.
Wir hätten unser 5 Gremium erfüllt! Darauf hat aber leider der Alte BR-Vorsitzende gewartet und ist Ohne Grund zurückgetretn.Um seine Neuwahlen durchzukriegen.
Mit 4 BR Mitgliedern müssen wir nun Neuwahlen ansetzen,

Meine Wichtige Frage. Hat der Alte BR-Vorsitzende das Recht an den Neuwahlen Teilzunehmen oder nicht.Weil jetz ist er ja zurück getretten und wollte kein BR Mitglied mehr sein.


Vielen Dank im voraus wenn ihr mir helfen könnt