Erstellt am 10.02.2009 um 12:34 Uhr von Catweazle
@zombischreck,
Ein Rücktritt ist unwiderruflich. Die zurückgtretenen BRM gehören nicht mehr zum BR.
Erstellt am 10.02.2009 um 13:38 Uhr von Kölner
@zombischreck
Der Aussage von catweazle ist nichts hinzuzufügen...
...eine Anmerkung: Wenn die GL dann so eine Behauptung aufstellt, würde ich als BR hellhörig werden.
Erstellt am 10.02.2009 um 14:09 Uhr von Rapper22
Raus ist Raus, dass solltet ihr eurem GL mal mit Namen und Adresse unter die Nase reiben :-).
Kriegt ihr euren bR wieder voll bis zur nächsten Wahl?
Habt ihr keine Ersatzmitglieder als Nachrücker?
MfG
Rapper22
Erstellt am 10.02.2009 um 14:56 Uhr von w-j-l
Nur wenn der BR als Gremium seinen Rücktritt beschließt bleibt er weiter geschäftsführend im Amt. Aber auch während einer solchen Geschäftsführungszeit können einzelne Mitglieder ihr Amt wirksam und endgültig niederlegen.