Neuwahl BR wegen zu weniger Mitglieder
Da wir nun zu wenig Mitglieder, wegen Austritt haben, haben wir nun in unserer BR Sitzung einen Wahlvorstand gewählt. Da wir alle nun keine Ahnung zum weiteren Anlauf der Neuwahl haben, wurde ein Angebot zur Wahl schulung eingeholt. Der Arbeitgeber weiss Bescheid durch eine Information in schriftlicher Form ueber die Wahl des Wahlvorstandes. Ebenso, um gleich vorweg zu nehmen, haben wir bereits vor 2 Wochen mittels einer Vereinbarung informiert, dass der alte BR weiter machen koennte oder eben eine Neuwahl gemacht werden muss. Nun kam aber keine Antwort und wir sind taetig geworden durch Wahl des Wahlvorstandes. Jetzt ist die Frage ob wir vor der Schulung, Angebot ist ende Juni 2016, irgendwie taetig werden muessen. Wie gesagt, keine Ahnung. Auch Wahlunterlagen, ausser Stimmzettel der vorherigen Wahl, liegen nicht
Community-Antworten (3)
19.05.2016 um 22:53 Uhr
Hallo Lykke, wir sind in der gleichen Situation wie ihr! Auch für uns ist die Durchführung einer Betriebsratswahl neu und auf den ersten Blick scheint auch alles ziemlich kompliziert.
Aber du befindest dich hier doch im BR-Forum der WAF! Die WAF stellt eine gute Software - auch online - zur Verfügung. Diese kannst du kostenlos testen und ich finde, dass man da schon die meisten Fragen beantwortrt und die Vorgehensweise erklärt bekommt.
Auch wir haben gestern den Wahlvorstand gewählt und haben in einer Woche die erste Sitzung. Schau dir doch einfach mal die genannte Software an. Dort kannst du dir schon mal einen vorläfigen terminlichen Ablaufplan zur BR-Wahl erstellen. Auch weißt du dann, was auf der ersten Sitzung des Wahlvorstandes zu geschehen hat.
19.05.2016 um 23:18 Uhr
Sollen wir nicht erst einmal die Schulung machen? Ich hatte nämlich gelesen, dass wir in der ersten Sitzung einen Wahltermin festlegen muss obwohl wir doch die ganzen fristen noch nicht kennen. Denke ich zu kompliziert?
20.05.2016 um 00:03 Uhr
Ich find auch, dass Ihr Euch erst Schulen lassen solltet. Der Rumpfbetriebsrat hat ja noch ein Übergangsmandat bis zur Neuwahl. Also lieber etwas später aber dafür rechtssicher die Wahl machen.
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