Hallo,
in §30 (3) steht: Erfolgt die BR Sitzung mittels Telefonkonferenz, gilt auch eine Teilnahme vor Ort als erforderlich.
Heißt das jetzt im Klartext, dass die Telefonkonferenz nur zusätzlich zur Sitzung vor Ort sein kann? Muss also immer mindestens ein BR-Mitglied (oder der BRV?) vor Ort sein und schaltet dann einzelne Mitglieder dazu? Eine reine Telefonkonferenz bei der alle BR-Mitglieder online zugeschaltet sind, geht dann nicht? Das ist mir noch nicht so ganz klar.

Vielen Dank für die Hilfe