Online Sitzung des Betriebsrates
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage lautet wie folgt müssen den BR-Mitglieder vor Ort bei der BR-Sitzung teilnehmen oder kann man auch ohne Grund sagen das man Online Teilnimmt weil der Kollege an einen anderen Standort seine Arbeit betreibt und kann dieser auch Online per Zoom Abstimmen oder ist dieses nicht erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen
Herr Gavrilovic
Community-Antworten (2)
19.12.2023 um 09:47 Uhr
Bitte schau mal im BetrVG in den § 30.
"(1) Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen. Die Sitzungen des Betriebsrats sind nicht öffentlich. Sie finden als Präsenzsitzung statt.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 5 kann die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn
- die Voraussetzungen für eine solche Teilnahme in der Geschäftsordnung unter Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung festgelegt sind,
- nicht mindestens ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats binnen einer von dem Vorsitzenden zu bestimmenden Frist diesem gegenüber widerspricht und
- sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung der Sitzung ist unzulässig.
(3) Erfolgt die Betriebsratssitzung mit der zusätzlichen Möglichkeit der Teilnahme mittels Video- und Telefonkonferenz, gilt auch eine Teilnahme vor Ort als erforderlich."
19.12.2023 um 10:39 Uhr
Genau so - der Schlüssel ist die Regelung in der Geschäftsordnung. Diese Geschäftsordnung ist allerdings nur gültig, wenn sie in Präsenz beschlossen wurde.
Wenn der Kollege im Präsenz teilnehmen möchte ist ihm das allerdings zu ermöglichen. Die Standorte sind in der Regel ja nicht hunderte Kilometer entfernt.
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