Weiterbildung Gesamtbetriebsrat
Hallo liebe Mitstreiter,
wir sind ein neu gewählter GBR und merken ganz schnell, dass wir ohne entsprechende Weiterbildung zum Thema kaum weiterkommen. Nun haben wir heute ewig diskutiert und telefoniert und sind zu folgender Frage zu keinem Punkt gekommen. Wir wollen den GBR I als Inhouse-Seminar durchführen und dazu einen entsprechenden Tagungsraum anmieten. Diese organisatorischen Maßnahmen führen wir im GBR-Ausschuss durch. Die einzelnen GBR mitglieder fassen nun in ihren Gremien Beschlüsse zur Entsendung zur Weiterbildung und beauftragen den GBR mit der Organisation. Um aber einen Termin für die WB zu bekommen, müsste ich die Termine bereits festmachen...beschließt dass dann der Gesamt-GBR / der Ausschuss oder ist das gar kein Beschluss und wir melden das einfach an und geben nach einer Information an die Geschäftsleitung auch gleich derer Adresse als Rechnungsadresse an? Wer unterschreibt die Verträge eigentlich?
Uns fehlt im Moment einfach so ein roter Faden in welcher Reihenfolge dabei was zu tun ist. Theoretisch könnte der AG ja auch gegen die Entsendungsbeschlüsse Einspruch erheben...
Irgendwie viel komplizierter als eine normale Weiterbildung.... Danke für eure Hilfe
Community-Antworten (2)
10.02.2015 um 23:01 Uhr
Die örtlichen BRs müssen Schulungen beschließen, nicht der GBR
10.02.2015 um 23:49 Uhr
Es könnte hier durchaus Vorteile haben, das Vorgehen mit dem Arbeitgeber zu besprrechen.
Verwandte Themen
Versetzung nach nicht geschaffter Prüfung
ÄlterHallo zusammen! Ein Mitarbeiter hat die Weiterbildung für die Stelle der internen Revision nicht geschafft. Laut unserem Chef ist diese Weiterbildung aber Voraussetzung für die Position "Interne
Pflicht für AN zur Weiterbildung oder Fortbildung - egal welcher Art - kann der BR dabei mitbestimmen?
ÄlterHallo, hat der BR das Recht auf Mitbestimmung/Mitwirkung bei Verpflichtung von AN zur Weiterbildung oder zu etwas, was der AG dafür hält? In meinem Fall hat der AG eine "Weiterbildung" mit Pflichtte
Weiterbildung freigest. BRM - Bechluß des BR notendig ?
ÄlterHallo Leute, ich habe da mal eine knifflige Frage: Ein freigestelltes BRM hatte in 2008 eine Einladung der BG (Berufsgenossenschaft) zu einem Weiterbildungslehrgang für November 2009 erhalten. Es
Bildungsurlaub
ÄlterHallo, in unserem Betrieb in NRW, knapp 200 AN stellt sich folgende Frage: Ein AN beantragt eine Weiterbildung. Der Kollege hat sich die Weiterbildung selber ausgesucht, die Kosten für die Weiterbildu
Gesamtbetriebsrat oder eigener Betriebsrat ?
ÄlterEine Firma A mit ca. 40 Mitarbeitern ist 50:50 Joint Venture zweier größerer Firmen B & C. Der Standort der Firma ist in den Räumen von Firma B und bisher wurden die Mitarbeiter auch durch den Gesamt