Erstellt am 31.07.2010 um 13:18 Uhr von pfeilenbogen
Herzblatt
Also, über so machen BRM muss/ kann man sich nur wundern. Was denken die sich was eine Kandidatur bedeutet?
>>> Kann ein Ersatzmitglied des Gesamtbetriebsrates Vorsitzender/de werden?
NEIN, Ersatz bedeutet rückt nach wenn ein BRM verhindert ist.
>>> Ohne GBR Vorsitzenden geht wohl schlecht oder?
Nein, gleiches wie beim BR.
Wenn also von den in den GBR von den BR entsandten BRM keiner GBRV und/ oder Stellvertreter werden will, müssen die BR andere BRM entsenden welche bereit sind ihre Aufgaben/ Mandate wahrzunehmen. Will gar keiner, müssen die BR zurücktreten und den Weg für Neuwahlen frei machen, also für Koll. welche sich nicht nur wählen lassen wollen sondern auch bereit sind die Mandate wahrzunehmen.
Man sollte/ muss sich aber auch fragen, warum macht man sich in den BR vor der Endsendung nicht die Gedanken, wollen die Koll. welche man entsenden möchte auch ohne Einschränkungen diese Aufgabe/ Mandate wahrnehmen?
Der GBR ist lt. § 47 bei mehreren BR zu bilden und dann auch die Aufgaben wahrzunehmen. Alles andere wäre grobe Pflichtverletzung § 23 BetrVG und diese BR könnten vom ArbG die Mandate entzogen bekommen.
Erstellt am 31.07.2010 um 13:56 Uhr von rainerw
@pfeilenbogen
Dem ist eigentlich nichts mehr hinzu zu fügen.
Als Anmerkung an unser Herzblatt vielleicht noch, das man vielleicht besser Mitglieder in den GBR entsendet die nicht BRV oder Stelli von diesem sind. BR/GBR oder auch KBR arbeit sollte man möglichst Fächerartig verteilen, denn viele Schultern tragen mehr.