Erstellt am 19.01.2015 um 11:27 Uhr von Pjöööng
Ein neuer Vorsitzender ist unverzüglich zu wählen. "Unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern".
Eine Woche wird damit leicht zu erklären sein, vierzehn Tage vielleicht auch noch, darüber wird die Luft denke ich sehr dünn.
Wenn der BR keinen Vorsitzenden hat, so hat er sich aufzulösen.
Erstellt am 19.01.2015 um 11:28 Uhr von gironimo
Das BetrVG sieht nicht vor, dass die Position vakant ist.
>Was ist, wenn kein BR-Mitglied den Vorsitz übernehmen will< dann solltet Ihr Neuwahlen machen und hoffen, dass ein Kandidat wirkliuch bereit ist ohne wenn und aber Betriebsratsarbeit zu leisten.
Erstellt am 20.01.2015 um 22:51 Uhr von AlterMann
Hallo Buebue,
es gibt ein interessantes BAG-Urteil dazu, das ich hier leider nicht zur Hand habe: Da wollte in einem neugegründetem BR niemand den Vorsitz übernehmen. Der BR hat dann eine mehrtägige Klausurtagung mit Moderation gemacht, um die Schwierigkeiten im Gremium auszuloten und jemanden zu finden, der sich der Aufgabe stellt.
Ich weiß nicht, ob dem BR das gelungen ist, im Urteil ging es lediglich darum, ob der AG die Kosten inkl. Hotel, Moderation und Verpflegung zahlen muss. (Er muss)
Vielleicht lohnt es sich ja auch für Euch, wenn Ihr Euch mal in Ruhe über Eure Anforsderungen an den Vorsitz unterhaltet. Es gibt wohl viele BR, da ist der Vorsitz ein verdammt undankbarer Job. Da muss sich eventuell auch das Gremium ändern.