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Erzwungener Rücktritt BR-Vorsitzende ?

C
chiemseer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, BR-Vorsitzende bekam Abmahnung, die absolut nichts mit BR-Arbeit zu tun hat und außerdem nachweislich nicht zutreffend ist. Sie hat nichts gegen Abmahnung unternommen. Soweit i.O. Jetzt hat der Gesch.Führer von ihr die Niederlegung des BR-Vorsitzes verlangt, weil angeblich keine vertrauensvolle Zusammenarbei tmöglich sei aufgrund des abgemahnten Grundes ( ohne Bezug zur BR-Arbeit !). Aber unsere Vorsitzende gehört zu den wenigen, die mal den Mund aufmachen. Aber wir sind jetzt alle unsicher wie wir vorgehen sollen/können. Es gab schon zweimal die Ablehnung eines Gespräches mit der Vorsitzenden durch Gesch.Führer. Er will das wohl durchziehen. Behinderung BR-Arbeit ? Keine Gespräche mehr mit Gesch-Führer ? Und dann ? Rücktritt Vorsitzende ? Rücktritt gesamter BR mit Bekanntgabe des Grundes ? Gespräche nur mit Stelli machen ?

Wer kann etwas dazu sagen ?

2.09003

Community-Antworten (3)

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HansH

10.04.2011 um 18:23 Uhr

Euer Geschäftsführer kann viel verlangen. Aber wenig bekommen! Wenn die Geschäftsleitung nicht auf euch reagiert ,Anwalt kontaktieren und Zusammenarbeit einklagen incl. Behinderung BR Arbeit. Scheint einen guten BRV zu haben solche mögen die GLs nicht ,die besten sind die alles Unterschreiben(denken die Chefs).

W
wölfchen

10.04.2011 um 18:33 Uhr

. . . wie hansh schon schreibt - verlangen kann man viel! Das wäre ja noch hübscher, wenn sie auf Grund des Verlangens der GF das BR-Amtes tatsächlich niederlegt. Und Eure Frage gar , ob Ihr alle noch vielleicht zurücktreten solltet! Ts, ts, ts! In meinen besten Zeiten hatte ich 4 Abmahnungen hintereinander bekommen, aber auf solche absurde Idee ist nicht mal unser GF gekommen. Der hat Euch nicht gewählt . . .

W
wahlvst

10.04.2011 um 21:25 Uhr

Ich würde dem GF ganz offiziell als BR eine Abmahnung gem. § 23 BetrVG zukommen lassen und ihn ultimativ zur Zusammenarbeit auffordern. Auch gleich den Hinweis, dass bei wieterer Weigerung der BR in einer Sondersitzung (macht zusätzliche Kosten und Zeitausfälle der BRM) einen Beschluss zur Beauftragung eines Anwaltes mit dem Ziel gegen den AG entsprechende arbeitsgerichtliche Verfahren u.a. wegen Mandatsbehinderung und mit dem Ziel der Androung eines Ordnungsgeldes für jeden weiteren Verstoß und Wiegerung androhen zu lassen.

Also, einfach einmal "den Spieß umdrehen". Arbeitsgerichte sehen es auch gerne, wenn ein BR vor arbeitsgerichlichen Mitteln andere mildere, hier Abmahnung, nutzen. Dieses auch, wenn das BetrVG ein solches nicht unbedingt vorsieht. Aber man/BR kann es.

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