Hallo Zusammen.
Unserem Betriebsratsvorsitzenden wurde von einem MA eine Beschwerde über dessen Vorgesetzten heran getragen. Diese Beschwerde hat der Vorsitzende aber weder mit uns, als restlichen BR besprochen noch die Richtigkeit der Aussage des MA kontrolliert, sondern einfach bei einem Gespräch des BR mit der GF vorgetragen. Die Aussage über den Vorgesetzten kam leider sehr negativ vom BR-Vorsitzenden rüber. (Es geht hier in die Richtung das beim Vorgesetzten kein Führungsvermögen da wäre).
Nun ist aber zu erwähnen, das dieser MA, der die Beschwerde eingereicht hatte, selbst das Unternehmen verlässt bzw verlassen hat und er in enger Freundschaft zu einer anderen MA steht, die in Streit mit dem Vorgesetzten steht. (Die Mitarbeiterin hat auch schon Abmahnungen bekommen und weißt eine sehr negative Arbeitsweise auf).
Es besteht der Verdacht, dass hier ein Freundschaftsdienst getätigt wurde um den Vorgesetzten zu schädigen.

Um das Bild des Vorgesetzten bei der GF nicht fälschlicher Weise in ein falsches Licht gerückt zu haben, überlegt nun der BR was zu tun ist.
Hat der BR-Vorsitzende überhaupt korrekt gehandelt? Darf er einfach ohne Absprache mit seien BR-Kollegen und Recherche überhaupt Anschuldigen der GF vortragen. Der betroffene Vorgesetzte weiß zudem gar nicht, dass hinter seinem Rücken bei der GF diese Vorwürfe (er würde seinen MA nötigen (der der nun gekündigt hat) samstags zu Arbeiten etc.) im Raum stehen.

Können wir eine Situation hervorrufen, dass der Vorgesetzte sich dazu äußern kann und falsche Behauptungen vor der GF korrigieren kann, ohne das der BR hier Probleme bekommt? (Da sich der MA ja im Vertrauen an den BR gewandt hatte).

Aber es müssen doch alle MA geschützt werden, egal in welcher Stellung.