Schutz vor falschen Anschuldigungen bzw dessen Richtigstellung
Hallo Zusammen. Unserem Betriebsratsvorsitzenden wurde von einem MA eine Beschwerde über dessen Vorgesetzten heran getragen. Diese Beschwerde hat der Vorsitzende aber weder mit uns, als restlichen BR besprochen noch die Richtigkeit der Aussage des MA kontrolliert, sondern einfach bei einem Gespräch des BR mit der GF vorgetragen. Die Aussage über den Vorgesetzten kam leider sehr negativ vom BR-Vorsitzenden rüber. (Es geht hier in die Richtung das beim Vorgesetzten kein Führungsvermögen da wäre). Nun ist aber zu erwähnen, das dieser MA, der die Beschwerde eingereicht hatte, selbst das Unternehmen verlässt bzw verlassen hat und er in enger Freundschaft zu einer anderen MA steht, die in Streit mit dem Vorgesetzten steht. (Die Mitarbeiterin hat auch schon Abmahnungen bekommen und weißt eine sehr negative Arbeitsweise auf). Es besteht der Verdacht, dass hier ein Freundschaftsdienst getätigt wurde um den Vorgesetzten zu schädigen.
Um das Bild des Vorgesetzten bei der GF nicht fälschlicher Weise in ein falsches Licht gerückt zu haben, überlegt nun der BR was zu tun ist. Hat der BR-Vorsitzende überhaupt korrekt gehandelt? Darf er einfach ohne Absprache mit seien BR-Kollegen und Recherche überhaupt Anschuldigen der GF vortragen. Der betroffene Vorgesetzte weiß zudem gar nicht, dass hinter seinem Rücken bei der GF diese Vorwürfe (er würde seinen MA nötigen (der der nun gekündigt hat) samstags zu Arbeiten etc.) im Raum stehen.
Können wir eine Situation hervorrufen, dass der Vorgesetzte sich dazu äußern kann und falsche Behauptungen vor der GF korrigieren kann, ohne das der BR hier Probleme bekommt? (Da sich der MA ja im Vertrauen an den BR gewandt hatte).
Aber es müssen doch alle MA geschützt werden, egal in welcher Stellung.
Community-Antworten (4)
27.11.2014 um 19:09 Uhr
Zu fragen ist schon, inwieweit der BRV noch das Vertrauen seiner BR-Mitglieder genießt. Ein BRV kann mit einfacher Mehrheit abgewählt, ein neuer BRV mit einfacher Mehrheit gewählt werden, jederzeit(!). Aber bevor ihr euch diesen Eklat gönnt, solltet ihr ein klärendes Gespräch im BR über Zusammenarbeit und Informationsfluss führen, vielleicht nochmal die Aufgaben und Pflichten des BRV lt. BetrVG zu Gemüte führen.
Zum Thema "Flurschaden" durch den Betriebsrat: Die Äußerungen des BRV hätten auch im persönlichen Gespräch mit der GF - vielleicht auch durch einen anderen Mitarbeit - fallen können. Dies hätte die anderen BR-Mitglieder dann garnicht erst erreicht. Charakterschwäche ist leider menschlich...
27.11.2014 um 19:22 Uhr
Jedes BR-Mitglied kann von Mitarbeitern zu einer Beschwerde herangezogen werden und gebeten werden, die Interessen dieses Mitarbeiters zu vertreten. So lange der BR als "Der Betriebsrat" nicht aktiv wird - also keine Beschlussfassung erfolgen muss - besteht auch keine Pflicht eine "Handlungsgenehmigung" durch das Gremium einzuholen.
Der BRV handelt hier lediglich als BR-Mitglied, das einen Sachverhalt zu klären versucht. Das das mehr oder weniger geschickt oder an den Interessen des/der Betroffenen AN vorbei laufen kann - ist natürlich ein Problem.
Aber ist es denn tatsächlich so, dass das Bild des Vorgesetzten ins falsche Licht gerückt wurde? es gibt ja immer zwei Wahrheiten.
Bevor Ihr hier Gegenaktionen startet wäre eine Klärung des Sachverhalts sehr sinnvoll.
27.11.2014 um 20:43 Uhr
Wie kann der BR dem Vorgesetzten zur Stellung beziehen lassen und damit eventuelle falsche Anschuldigungen aus der Welt zu schaffen ohne das der BR in der Belegschaft ein Bild vermittelt, man könnte nicht mit ihm im Vertrauen sprechen?
27.11.2014 um 21:06 Uhr
Ich sehe das wie gironimo. Der BRV wurde vom MA als BR angesprochen, es gab keine Beschwerde nach 85. Also konnte der BRV auch so handeln.
Passiert ist passiert, Esgal was ihr macht es wird nicht besser, lasst einfach gut sein. Der AG sollte um seine FKs wissen.
Mich wundert nur das du das alles so genau weisst ? Wen ein BR mit dem AG spricht kommt es schonmal vor das der um den es geht davon nichts weis das ist auch oft besser so.
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