Erstellt am 21.08.2013 um 15:58 Uhr von gironimo
schon mal den § 103 BetrVG gelesen (soweit es um Versetzung und Mandatsverlust geht)?
So gesehem werdet Ihr doch Eurer eigenen Demontage (zumindest vorzeitig) nicht zustimmen? Zu beachten wäre dabei auch § 15 KSchG.
Erstellt am 21.08.2013 um 16:07 Uhr von Charlys
Gironimo, hier dürfte ein Betriebsübergang/Verkauf gegeben sein. Denn kann der BR nicht verhindern. Der BR sollte sich aber auch mal mit Übergands/ Restmandat befassen. Weiter besteht klar der Mandatsschutz.
Erstellt am 21.08.2013 um 16:14 Uhr von newlady
Wenn der Betriebin einen anderen Betrieb fließt und dort ein Betriebsrat vorhanden ist, dann verliert ihr das Mandat. Ansonsten habt ihr als Betriebsrat ein Übergangsmandat von 6 Monaten, um Wahlvorstand und BR zu installieren. - sieht doch gar nicht schlecht aus?. und bei einer Betriebsvereinbarung das gleiche Spiel. Ist im Unternehmen BV vorhanden, ist diese gültig. Wenn nicht wird die alte BV mitgenommen und gilt als Übergang 1 Jahr.
mfg newlady
Erstellt am 21.08.2013 um 16:19 Uhr von nojürgen
danke, der Betrieb wird aufgelöst in dem wir uns aktuell befinden. In den neuen Betrieben gibt es BR's und diverse BV's. Ich denke, wir haben ein Restmandat und dann....Was mich stört ist, dass wir eben viel Streß mit der GL und HR haben und weiterhin haben werden, um unsere Kollegen gut unterzubringen. Am Ende bleibt us halt wenig und die Hoffnung, dass wir als BR eben hier eine Rolle zu übernehmen haben.
Erstellt am 21.08.2013 um 16:30 Uhr von Kölner
@nojürgen
Man könnte auch über eine BV nachdenken. Nur für die BR-Mitglieder!