Erstellt am 16.12.2013 um 12:12 Uhr von tommyh
Kündigen und Harz 4 einreichen wirst immer Ruhe vor jedem Betriebsrat haben!!!!!
Erstellt am 16.12.2013 um 12:22 Uhr von metallica
Das geht nur indem zu den leitenden Angestellten aufsteigst. Im Prinzip gilt: Wenn Du nicht wählen darfst, gehen du und der BR getrennte Wege.
Erstellt am 16.12.2013 um 12:23 Uhr von DrHouse
Hoffentlich brauchst du den BR nicht auch mal.
Die Erfahrung zeigt, dass gerade die als erstes nach dem BR schreien, wenn es mal brennt.
Ansonsten sage dem BR, dass du mit ihm nichts zu tun haben willst.
Am Informationsrecht des BR wirst du aber nichts machen können.
MfG Dr.House
Erstellt am 16.12.2013 um 12:24 Uhr von nicoline
*Ich bin ein ganz normaler Arbeitnehmer, möchte mit den BR aber nichts zu tun haben.*
Das ist ja verwunderlich, hast Du so schlechte Erfahrungen mit einem BR gemacht?
*Ich möchte auch nicht, dass der BR z.B. weiß, wieviel ich verdiene.*
Der BR erlangt Kenntnis über den Verdienst von MitarbeiterInnen, wenn er Einblick in die Bruttolohnlisten nimmt. Dieses ist ihm gem. § 80 Abs. 2 BetrVG gestattet, auch gegen den Willen der Beschäftigten. Allerdings ist er außerhalb des Gremiums zu Stillschweigen über die erlangten Kenntnisse verpflichtet.
*Was kann ich tun, damit mich der BR in Ruhe lässt bzw. nur das von mir und meiner Arbeit erfährt was ICH möchte!*
Du musst nicht mit dem BR reden aber, Du kannst aber nicht verhindern, dass dieser sich anderweitig Informationen beschafft, die vielleicht auch Dein Arbeitsverhältnis betreffen. Das erlaubt das BetrVG.
Erstellt am 08.02.2019 um 01:50 Uhr von Zulaz
Hallo ihr Lieben,
6 Jahre später und eine DSGVO liegen ja mittlerweile dazwischen. Hat sich was getan? kann ich dem Arbeitgeber verbieten, meine Daten an den BR weiter zu geben?
Erstellt am 08.02.2019 um 09:32 Uhr von celestro
"kann ich dem Arbeitgeber verbieten, meine Daten an den BR weiter zu geben?"
NEIN ! Denn der BR braucht die Daten für seine Arbeit und daher ist die Weitergabe noch immer nicht verboten.
Erstellt am 08.02.2019 um 09:59 Uhr von Pjöööng
" Denn der BR braucht die Daten für seine Arbeit"
Das wäre natürlich keine ausreichende Begründung.Die Legitimation bezieht der BR aus § 80 (2) BetrVG, dort ist dieses Einsichtsrecjt explizit geregelt.
Erstellt am 08.02.2019 um 12:40 Uhr von moreno
Mist noch mal 6 Jahre warten ;-) ;-) ;-)